Strafandrohungen in solcher Höhe sind dermaßen unangemessen, dass das Gesetz Grundgesetzwidrig ist (Verhältnismäßigkeit erkennbar nicht gegeben)

Socke ⌂, Dienstag, 12.12.2023, 20:24 (vor 138 Tagen) @ Dieter3153 Views

.. dafür wird spätestens das Verfassungsgericht sorgen, wenn es überhaupt bis dahin geht, weil die Obrigkeit m. M. nach nicht mal die Einhaltung dieses "Gesetztes" überprüfen können wird.

https://youtu.be/8WoKK8CTbnE
(hier gefunden: https://www.mmnews.de/wirtschaft/208860-bis-50-000-euro-strafe-wegen-heizungsgesetz )

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Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208


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