Und daher gibt es auch eine klare Regelung zur Tragezeitbegrenzung

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Mittwoch, 14.04.2021, 11:27 (vor 1100 Tagen) @ Martin3078 Views

Im Regelfall 75 Minuten mit danach einer 30 minütigen Unterbrechung des Tragens (nicht Pause und Ruhe).
Natürlich können Tragezeiten einsatzbedingt auch im Rahmen überschritten werden, aber die Kinder werden sogar dazu angehalten, diese in den Pausen weiter zu tragen und nur sehr kurz zum Abbeißen des Pausenbrotes oder Zuführen eines Getränkes beiseite zu schieben.

Das alles hat nichts mehr mit Vernunft zu tun, sondern ist Willkür, Schwachsinn und Kontraproduktiv.

Seite 148 Punkt 5.1.3

GGUV Regel 112-190

Man fragt sich, warum auf 178 (!!!) Seiten die Benutzung von PSA Atemschutz beschrieben wird, wenn eine Handvoll Vollidioten den Mumpitz vollständig ignoriert.

Im übrigen halte ich auch die Durchführung von Schnell- und Selbsttests bei Schülern in der Schule für einen klaren und massiven Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Insbesondere weil es um Daten von a) Kindern und b) medizinischen Daten geht.

Die Regierungen scheren sich einen Dreck um die Gesetze, die sie ihren Untertanen aufgeben (und massiv sanktionieren).

Und hier im Gelben spricht man von Bürgern in hysterischen Filterblasen.

Ab wann darf ich denn hysterisch werden?

Wenn Ungeimpfte in Verwahranstalten verbracht werden?

WO IST DEINE ROTE LINIE?

Ja, ich bin hysterisch und wütend, wehe dem es schlägt in Zorn um!

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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