Die offizielle Anforderung...

Greenhoop, Donnerstag, 09.07.2020, 20:55 (vor 1358 Tagen) @ Olivia3930 Views

...war nur an wenige Bedingungen geknüpft, die ich schon aufgeführt hatte.

Dann müßten doch auch die ganzen 1-Mann/Frau-Unternehmen Gelder bekommen. Die wurschteln oft aus ihrer Wohnung heraus. Und soweit ich das mitbekommen haben, bekamen die bisher nichts. Es war nur im Gespräch, denn die wissen oft wirklich nicht, wovon sie leben sollen.... es sei denn Hartz IV. Das werden wohl viele von ihnen jetzt auch machen.

Ich bin ein Ein-Mann-Unternehmen und auf mich trafen 2 der geforderten Bedingungen zu (nachweislich). Es kann niemals um eine moralische Betrachtung gehen, sondern die Verlässlichkeit getätigter Anforderungen seitens des Staats gegenüber seinen Bürgern et vice versa. Wenn dies nicht mehr zutrifft - was nun der Fall ist - wird es zwangsläufig zum Zusammenbruch kommen müssen.

Nochmals, es gibt keinen Interpretationsspielraum in dieser Sache, die Anforderungen stehen auch jetzt noch so auf der offiziellen NRW Seite. Interessanterweise gibt es nun eine neue "Überbrückungshilfe", konkreter als im April und vermutlich ein weiterer Schritt für die nachträgliche Einforderung der "großzügig" verteilten Gelder und Annihilierung des Mittelstands.


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