Nur einmal zur Erinnerung...

Greenhoop, Dienstag, 07.07.2020, 21:03 (vor 1379 Tagen) @ Ashitaka5622 Views

...was beispielsweise in NRW bezüglich der Corona-Soforthilfe als Bedingung genannt wurde, Erweiterung fanden alle schön dokumentiert nachträglich statt:

Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten durch einen Zuschuss unterstützt werden. Personalkosten sind nicht abgedeckt. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld.

Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn

mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen ist (d.h. sich das Volumen des Auftragsbestandes mehr als halbiert hat)

oder

die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (Wird der Antrag im April 2020 gestellt, ist der Vergleichsmonat April 2019). Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei Gründungen), gilt der Vormonat.

oder

die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurden

oder

die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)

Der Antragsteller muss versichern, dass der Finanzierungsengpass nicht bereits vor dem 1. März bestanden hat. Der Antragsteller muss zusätzlich erklären, dass es sich bei dem Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht um ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" handelte. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Wer die Bedingungen nicht richtig gelesen und verstanden hatte, musste von einem Trojaner ausgehen - letztendlich ist die COVID-19 Hilfe nichts anderes (was alle im GF wissen).

Wer wollte, konnte auch seine KV-Beiträge mittelfristig senken und die ESt-VZ wurde vom und durch das Betriebs-FA erstattet, sowie für 2020 gänzlich ausgesetzt.

Es dürfte den Finanzämtern sehr schwer fallen, aufgrund der eigenen Vorgaben harte Maßnahmen durchsetzen zu können, zumal der wahre Schock und die Konsequenzen erst Ende dieses Jahres anfangen werden zu wirken.

Warten wir es ab.

Gruss - GH


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