Jetzt wurde die Katze aus dem Sack gelassen...

Greenhoop, Donnerstag, 09.07.2020, 16:21 (vor 1385 Tagen) @ Greenhoop4215 Views

...und die Spielregeln nachträglich geändert.

Nun wurde aus der "großzügigen" Soforthilfe eine Ermittlung des Liquiditätsengpasses und die einfachen Eingangsvoraussetzungen aus dem April d.J. nachträglich konkretisiert. Hier eine kleine Beispielsrechnung:

Einnahmen in den drei Monaten abzgl. Ausgaben in den drei Monaten = Liquiditätsengpass

z. B. 5.000,00 EUR Einnahmen abzgl. 10.000,00 EUR Ausgaben = 5.000,00 EUR Liquiditätsengpass
Soforthilfe 9.000,00 EUR abzgl. 5.000,00 EUR Liquiditätsengpass = 4.000,00 EUR Rückzahlung bis zum 31.12.2020

Man nehme seine BWA über 3 Monate und stelle im günstigen Falle fest, dass der Umsatz zwar halbiert, man aber immer noch ziemlich liquide ist und deshalb die "Soforthilfe" rückzahlbar sein wird - oder man klagt.


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