Nope...C->C oder C->G = ESteuerpflicht in BRD (der Betroffenen muss mitwirkend nachweisen)

Silke, Freitag, 05.01.2018, 00:39 (vor 2274 Tagen) @ D-Marker3864 Views
bearbeitet von Silke, Freitag, 05.01.2018, 00:45

Lieber D-Marker,

in BRD solltest du über Cryptos nicht einmal husten...
schon musst du nachweisen, dass da nicht eventuell ein Gewinn entstanden ist §23 ESTG und zwar gegenüber FA-Beamten, die meist nicht einmal wissen, was GG sind. Das habe ich aber schon mehrfach hier verlinkt.
Also erst Gespräch mit den Freundlichen suchen, eifrig mitschreiben, Steuefreiheit beantragen, Steueranwalt suchen...dann erst traden, dass die Schwarte kracht.

Kommt ein Fork dazwischen, so wie der BCH-Fork ist die 1-Jahres Spekulationsfrist hinüber weil du mit deinen Coins Gewinn erzielt hast (mit 1 BTC hast du 1 versteuerungspflichtige BCH erzielt).

Bewegst du mehr als X Coins im Space, bist du ein Gewerblicher und sowieso als potentieller Steuerbetrüger abgestempelt - keine Spekulationsfristen.

Offensichtlich habt ihr alle noch nicht das Procedere eines Intensivprüf-falles seitens des Finanzamtes durchlaufen.

Und jetzt pass genau aus:
Wenn du eine Ware mit einer CC kaufst oder eine CC mit einer CC kaufst passiert steuertechnisch folgendes:
CC->steuerrelevant (Spekugewinn)->Fiat-> ev.steuerrelevant (USSt)->Ware
CC->steuerrelevant (Spekugewinn)->Fiat->ev.steuerrelevant (USSt)->CC
Also nix CC->CC sondern immer schön CC->Fiat->CC
Jeder Tausch wie z.B. von BTC zu IOTA und zurück, jeder Bezahlvorgang z.B. mit BCH (kaum Fee's und instant pay)zu einem Kaffe = Spekulationssteuerpflichtig wenn nicht 1 Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung der CC vergangen (musst du nachweisen, sonst wird geschätzt und unterstellt - vielleicht sogar Geldwäsche, Blah)[[zwinker]]

...

Oder irgend etwas anderes Aktuelles?

Ich brauche das!

(Oder meinst Du ggF. nur eine Nachweispflicht?)
...


Hier ist ein Link (ohne Gewähr):
https://www.finanzgefluester.de/besteuerung-von-kryptowaehrungen/

Danke für den Link.

Nicht Nachweispflicht sondern Mitwirkungspflicht.
Du reichst bei FA deines Vertrauens ein, was du so denkst, was du so getrieben hast.
FA genehmigt oder hat Probleme mit Plausibilität - >Nachfragen.
Nichteinreichung = versuchte Steuerhinterziehung.
Verschaffen und Veräußern über dunkle oder graue Kanäle - versuchte Steuerhinterziehung + Geldwäsche


Aber:
Es bleibt bei meiner Aussage:

Besteuerung trifft erst zu, wenn "DAS GROSSE TOR" durchschritten wird.
Eben beim Übergang von Krypto auf Fiat.

Nope.
Jeder Übergang CC->CC ist steuerrechtlich ein Übergang CC->Fiat->CC
Ihr denkt echt der Monopolist sei blöd...

Was in der anderen Welt passiert, ist steuerlich irrelevant.

Nope.

Du kannst CC->CC->CC->CC in einer Minute machen.
Du solltes aber deinem FA dokumentieren können:
CC->Fiat->CC->Fiat-CC->Fiat-CC

Ich glaube das nennt man im Forum Tripelmonopolist: Gewalt, Abgabe, Geld

Auch in Deinem Link nichts Gegenteiliges.

Nichtwissen schützt bekanntlich vor Strafe nicht.
Fachanwalt aufsucne, selbst wenn du nur Gewinne unter 600 € pro Jahr per CC->CC->CC genacht hast.

Wer in der hiesigen Welt mit seinen Zinsen nicht zu frieden ist, gehe
durch das große Tor der Kryptos.

Bitcoin schnell gekauft und in Kryptodollars gewandelt. In Sekunden, bevor
Kursänderungen sich ernsthaft niederschlagen können.

Das will das FA deiner Wahl aber genauer wissen, weil sie es nicht wissen.

(Kryptodollars zu Dollars Kurs 1:1)

Nun als Kredit verliehen.

Gewerbeschein schon besorgt?
Sei froh, wenn du nicht noch eine Lizenz brauchst.

Manchmal 5% pro Tag, im Mittel doch eher 0,02 Prozent pro Tag (sind bei
Wiederanlage der Gewinne immerhin noch Kapitalverdopplung in 190 Tagen).
Mathematik ist mit Euch.

The Maths schon aber nicht das FA.
Gewinnerziehlungsabsicht ohne wenn und aber ->Einkommensteuerpflichtig.

Nach Abschluss des jeweiligen Vorhabens zurück in die FIAT-Welt.

Träum weiter.

Vorsicht, Steuern berechnen.

Yep.

Bei 1-Jahr Halten keine Spekulationssteuer. Freibetrag Alleinstehende rund
100 €, wenn man keine weiteren Einkünfte hat, werden Spekulationsgewinne
dem persönlichen Steuersatz unterzogen.

Alleinstehende 600 €. Kein Cent mehr.
Aber eben Spekugewinne aus allen CC->CC->CC und CC->Ware

Extremfall:
Burschen unter 20, steuerlicher Mittelpunkt des Lebens Hotel Mama.

Da keine weiteren Einkünfte außer ein paar Gute-Nacht-Küsschen:


Steuertabelle (Einkommenssteuer beginnt bei 9000 €):


Monatlich nur 750 € rausnehmen (im ersten Jahr), dann
Spekulationssteuerfrei lebenslänglich (wie bisher bei allen anderen
Spekulationsgewinnen in D. auch)

Bitte die Gewinn-Verlust-Rechnung nicht vergessen, egal wieviel du gewonnen oder verloren hast.
Ob das dann Einkommensteuerpflichtig relevant wird entscheidet dein FA.

Für die nächsten 99 Jahre Wallet anlegen, reinlegen und schön in Ruhe
lassen.

Das übernächste Softwareupdate macht deine Walletsoftware zu Schrott...aber du bist ja schlau und hast Seed und PK's extrahiert...
...die dir dank ausgefeiltem persönlichen Risikomanagment noch keiner geklaut hat, kein Hacker, Keylogger, kein Schlapphutträger und kein Familienmitglied.

(Trotzdem für alle Fälle Gesetzesänderungen beobachten)

Yep, weil viele rückwirkend gelten (werden).

What is the worst nightmare you ever had?

Liebe Grüße
Silke


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