sei vorsichtig!

Dieter, Donnerstag, 04.01.2018, 22:58 (vor 2275 Tagen) @ D-Marker3807 Views

Hallo D-Marker,

lt. Gesetz gibt es eine Gewinn-Freigrenze von 600 Euro bei privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres.

Das Finanzamt interessiert sich folglich nicht für Kleinbeträge.

Ansonsten gilt, daß Kryptowährungen wie Fremdwährungen steuerlich gehandhabt werden. Würdest Du z.B. Dollar gegen Yen tauschen innerhalb der 1-Jahresfrist, dann würde auch hierbei der Wert Euro/Dollar und Euro/Yen zum Tauschzeitpunkt als Berechnung des zu versteuernden Gewinns herangezogen.

Wenn ich einen Bagger gegen einen Trecker tausche, dann geht auch der Staat per Gesetz davon aus, daß es sich hierbei um einen Verkauf und einen Neukauf handelt, obwohl kein Geld fließt, weder Krypto noch Fiat. Der Staat bewertet es aber in Fiat.

Oftmals bleiben Tauschgeschäfte von den Steuerbehörden unentdeckt, aber wenn zu irgend einem Zeitpunkt Unterlagen dazu bei einer Börse, einer Bank, einer Firma auftauchen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß man mit Nachfragen der Prüfer rechnen muß oder schlimmstenfalls die Steuerfahndung unangemeldet den Rechner konfiziert und prüft mit etlichen anderen Unterlagen.

Gruß Dieter


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