Halb erfasst

D-Marker, Donnerstag, 04.01.2018, 21:12 (vor 2275 Tagen) @ Pingpong3793 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 04.01.2018, 21:29


Der Tausch von Einheiten der Kryptowährung A in die Einheiten einer
anderen Kryptowährung B unterhalb der Jahresfrist ist steuerlich zu
betrachten als ein Verkauf von A und einem anschliessenden Kauf von B.

Kokolores.

Hierbei sind dann etwaige Gewinne, die durch den rechnerischen Verkauf von
A unterhalb der Jahresfrist entstanden sein koennten, in Euros zu berechnen
und dann zu versteuern.

Gehe ich recht in der Annahme, dass Du nie einen Satoshi besessen hast?


Ist ja auch durchaus logisch, denn anderenfalls könnte man ja dazu
übergehen, seine Spekulationen nur noch in Kryptowährungen oder
Tulpenzwiebeln oder Schweinehälften durchzuführen, ohne dass der Staat
sein Besteuerungsrecht auf zwischenzeitlich enstandende Gewinne durchsetzen
könnte.


Was heißt "könnte"?
Genau so macht es jeder "Krypto". Und warum nicht? Ist vollkommen legal!


Die folgenden Zeilen von Dir markiere ich kursiv. Sie entsprechen dem Wunschdenken eines Finanzbeamten, haben mit der Realität aber nicht s gemein.

> Der Rechenweg waere also wie folgt:
[quote]
Tausch von A nach B vor Ende der Jahresfrist
[/quote]


- Kryptowährung A wird gekauft
- A wird in EUR verkauft, die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf wird

[/i]
Genau da liegt Dein Unverständnis!!!


Und das habe ich doch die ganze Zeit gesagt!

Du machst den Fehler, und tauscht jetzt gegen FIAT!
Ohne Not!
Du gehst ohne Not aus der Krypto-Welt in die FIAT-Welt.
Und genau dabei fallen Steuern an. Und hinterher gehst Du wieder in die Krypto-Welt.
'
Wozu diese Schritte?
Wer so dämlich ist, hat es verdient, mit Steuern bestraft zu werden!


(Wie gesagt, ich nehme an, Du hast nie einen Satoshi besessen, und deshalb sind diese Zuckertütenvoraussetzungen für Dich Ersterkenntnisse. Mach Dir nix draus, mancher Steuerberater muss da auch noch viel lernen... .)
Bleib auf einer Krypto-Börse (Kraken, Bitfinex, Bitrex) und tausche da.

berechnet, ein etwaiger entstandener Gewinn ist zu versteuern (etwaige
entstandene Verluste dürfen mit etwaigen Gewinnen aus gleichartigen
Geschäften verrechnet werden)
- Dann erst wird B gekauft


Jepp bleibt dabei, wer nach Steuern bettelt, macht das so.


Hier dazu ein Link, sh. Punkt 6:
https://www.bitcoinmag.de/bitcoin-handel/Bitcoin-Altcoin-steuererklaerung-steuer-steuer...

Spezielle Sonderfälle wie z.B. Veränderung der Haltefrist von 1 Jahr,
wenn Zinsgewinne entstanden sind etc. habe ich bewusst mal herausgelassen.

Und wieder mein Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung und auch keine
Steuerberatung, ich befasse mich mit diesem Thema aus rein privatem
Interesse, dieser Kommentar stellt nur meine persönliche Meinung dar.

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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