Kleine Anmerkung

Pingpong, Sonntag, 31.12.2017, 01:59 (vor 2279 Tagen) @ D-Marker4580 Views

Eine kleine korrigierende Anmerkung:

Oder beim Bitcoin. Hat man einen Bitcoin, ist er jetzt vielleicht 10 000
Euro wert. Steigt er auf 300 000 Euro, ist das steuerlich vollkommen
irrelevant. Erst wenn davon ein paar Satoshi zurück in Fiat getauscht
werden, tritt der Fiskus auf den Plan.
Eben genau an der Schnittstelle, an der auch Aktien in Euronen umgetauscht
werden.

Das ist so nicht ganz zutreffend:
Die Besteuerung erfolgt nicht nur beim Umtausch in Euros oder andere Fiatwährungen, sondern auch bereits schon beim Tausch des einen Guts in ein anderes Gut - wenn Du also Deine BTC z.B. in ETH tauschst (unterhalb der Jahresfrist usw.) und hierbei ein rechnerischer Gewinn entstanden ist, ist dieser gegenüber dem FA zu erklären und gegebenenfalls zu versteuern.
Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern nur meine persönliche Meinung. :)


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