Kubicki kann Dir das erklären (auch RA)

D-Marker, Rostock (MV), Freitag, 28.02.2025, 00:03 (vor 297 Tagen) @ DT3015 Views
bearbeitet von D-Marker, Freitag, 28.02.2025, 00:35

Vorwort

"Jeder Angeklagte darf bis zu drei Verteidiger seiner Wahl benennen (§ 137 Absatz 1 StPO). Hat der Beschuldigte einen gesetzlichen Vertreter, darf auch dieser Verteidiger wählen, insgesamt jedoch höchstens drei (§ 137 Absatz 2 StPO). Werden Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt, schränkt dies die Höchstzahl der Wahlverteidiger nicht ein, da das Gesetz insofern keine Regelung getroffen hat. Es ist daher möglich, dass ein Angeklagter von mehr als drei Verteidigern verteidigt wird.

Zum Verteidiger darf ohne weiteres jeder Rechtsanwalt und jeder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule gewählt werden (§ 138 Absatz 1 StPO). Ein solcher Wahlverteidiger darf die Verteidigung einem Rechtskundigen, namentlich einem Referendar, der seit mindestens einem Jahr und drei Monaten tätig ist, übertragen (§ 139 StPO). Darüber hinaus können Rechtsreferendare nach Maßgabe des § 142 Abs. 2 StPO auch zum selbstständigen Pflichtverteidiger für den ersten Rechtszug bestellt werden.

Zudem besteht die Möglichkeit der Verteidigung durch einen Kammerrechtsbeistand oder eine andere Person, die das Vertrauen des Angeklagten genießt und die zuvor durch das Gericht genehmigt worden ist (§ 138 Absatz 2 StPO). Eine solche Genehmigung nach § 138 Abs. 2 StPO ist zu erteilen, wenn die gewählte Person das Vertrauen des Beschuldigten/Angeklagten hat, sie genügend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und sonst keine Bedenken gegen ihr Auftreten als Verteidiger bestehen.[3]

So kann – nach einer solchen Genehmigung im Sinne des § 138 Abs. 2 StPO – beispielsweise im Steuerstrafverfahren vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht auch ein Steuerberater als alleiniger Verteidiger auftreten. Im Falle der notwendigen Verteidigung kann dies jedoch nur in Gemeinschaft mit einer nicht nach dieser Vorschrift gesondert zuzulassenden Person (Rechtsanwalt oder Hochschullehrer) geschehen. Im Bereich des Steuerstrafrechts kann ein Steuerberater nach § 392 AO (also kraft Gesetzes) stets in Gemeinschaft mit einem Rechtsanwalt oder einer anderen Person im Sinne des § 138 Abs. 1 StPO als (Mit-)Verteidiger vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht auftreten; einer gerichtlichen Genehmigung bedarf es nicht.[4] "


https://de.wikipedia.org/wiki/Strafverteidiger_(Deutschland)

Gruß von Kubicki.

Wenn Du weitere Fragen hast, vorher Bemerkung dazu:


https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=669436

Falls Lektüre durch:

Wie entwertet man z. B. ein Ausweisdokument?

So mein lieber Freund @DT, jetzt pass gut auf:


"
G.4.1
Ausgabe an die antragstellende Person


Spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises ist der alte Personalausweis einzuziehen (vgl. Nummer 6.3.3.3 PassVwV) und der Ausweis sichtbar zu entwerten. Die Entwertung erfolgt, indem der linke Teil der maschinenlesbaren Zone abgeschnitten und damit Folgendes abgetrennt wird:


a)
die Dokumentenkennung (IDD<<) sowie ein Teil der Seriennummer (erste maschinenlesbare Zeile),


b)
ein Teil des Geburtsdatums (zweite maschinenlesbare Zeile) und


c)
ein Teil des Familiennamens (dritte maschinenlesbare Zeile).


Damit wird sichergestellt, dass das Ausweisdokument in jeder Kontrollsituation und im Rechtsverkehr als Identitätsnachweis abgelehnt wird. Der abgeschnittene Teil ist gemäß Nummer 6.3.4 PassVwV zu vernichten. Das vollständige Abschneiden des Teils des Ausweises, der die maschinenlesbare Zone enthält, gilt ebenfalls als Entwertung.
"

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105131.htm

Und ich kann Dir noch zig Vorschriften vor die Nase halten, nach denen ich ein Dokument nach Belieben oder Unbelieben gültig oder verworfen benennen kann.

Bis ich gestorben bin.

Zumindest überlebe ich die Gerichte.

LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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