Sonderfall Polen

CalBaer, Dienstag, 30.11.2021, 20:15 (vor 849 Tagen) @ Miesepeter2712 Views

Die verlangen dann die Aufhaltserlaubnis der Republik Polen („karta stałego pobytu“) oder polnischen Personalausweis. Da gibt es vermutlich bilaterale Vereinbahrungen, die die Abmeldebescheinigung nicht notwendig machen. Bei anderen Laendern, die ich gesehen habe, ist die Abmeldebescheinigung Pflicht. Es gibt natuerlich ueberall Ausnahmen, wenn die direkte Rueckkehr nach Deutschland nicht zumutbar ist (wie z.B. bei den Weltumseglern). Darauf wuerde ich aber nicht pochen.

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