falsch verstanden

Manuel H., Montag, 29.11.2021, 18:46 (vor 877 Tagen) @ der_Chris3954 Views

Aus Telefon- und Stromrechnungen kann keine Behörde irgendetwas ableiten. Die können beibehalten werden.

Bei einer polizeilichen Abmeldung der Wohnadresse muß aber zwingend der neue Ort angegeben werden, nur der Ort, nicht die genaue Adresse (beim Ausland).
Natürlich ist man gehalten, gegenüber Behörden ordentliche Auskünfte zu geben.

Allerdings wird nur erfragt, welche Ort der Abmeldende sich zum Zeitpunkt der Abmeldung als neuen Ort vorgestellt hat, nicht, welchen Ort er tatsächlich auswählen wird. Auch in solchen Fällen würde eine deutsche Behörde, wenn es denn absolut notwendig ist (schwere Strafverfahren) über ein Amtshilfeersuchen die genaue Adresse herauszufinden versuchen. Sie wird dann am amtlich mitgeteilten Ort um Amtshilfe erbitten, die dann erfolgreich ist, wenn der Abgemeldete tatsächlich in den Ort verzogen ist, zu dem er bei Abmeldung vorhatte hinzuziehen.


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