Adresse des ersten Mietobjekts angeben

CalBaer, Montag, 29.11.2021, 19:05 (vor 872 Tagen) @ Manuel H.3865 Views

Wenn man umzieht, was sehr wahrscheinlich ist, gibt es keine Pflicht, das in D zu melden.

Allerdings wird die aktuelle Adresse bei Beantragung eines neuen Passes im dt. Konsulat nachgefragt und muss nachgewiesen werden (Mietvertrag etc., womoeglich Meldebescheinigung im Ausland, falls es dort sowas gibt). Aufenthaltserlaubnis will das Konsulat auch immer sehen.

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