Wahlbeobachter kann JEDER Bürger sein. (mT)

DT, Freitag, 04.12.2020, 12:20 (vor 1211 Tagen) @ Broesler2849 Views

Man kann einfach reinlaufen ins Wahllokal. Kein Zettel nötig.
Ist hier so und ist in Amerika genauso.
Da wird niemand "angeschrieben" oder bekommt "einen gelben Zettel".

Daher ist das mit "die GOP Wahlbeobachter wurden am Beobachten gehindert" bullshit.

Wenn einer von der AfD besonders negativ und unanständig hier im Wahllokal auftritt und danach behauptet "die AfD wurde an der Wahlbeobachtung gehindert", dann heißt das nicht, daß "die AfD gehindert" wurde, sondern daß sich der Mann (von dem keiner weiß was er wählt oder ob er einer Partei angehört) schlecht benommen und nicht an die Regeln gehalten hat. Denn auch für Wahlbeobachter gibt es Regeln:

https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-Suedwest-Wissenswertes-zur-Wahl-Wahlbeobac...

Das Recht auf Wahlbeobachtung hat jeder Bürger. Die Wahlbeobachter dürfen sich deshalb im Wahlraum aufhalten und zwar von der Öffnung bis zur mündlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Sie dürfen aber nicht den Ablauf stören und es darf keine Beeinflussung stattfinden durch die das Wahlgeheimnis beeinträchtigt würde. Sollte eine solche stattfinden, sind die Wahlvorsteher angewiesen, die Wahlbeobachter zu ermahnen, sie gegebenenfalls auch des Wahlraumes im Rahmen ihres Hausrechtes zu verweisen. Bei nicht abstellbaren Störungen wird erst das Bürgeramt verständigt, und nur dann, wenn "ordnungsgemäße Zustände" nicht hergestellt werden können, wird die Polizei verständigt. In einem solchen Fall kann die Wahl auch unterbrochen werden.

Die Wahlhelfer müssen nach den Leitlinien zur Landtagswahl 2016 - nach dem Landeswahlrecht - vorgehen. Dieses sieht vor, dass die Wahlhandlung und Auszählung so transparent wie möglich verlaufen müssen. Jedermann habe die Möglichkeit - allerdings allein durch Beobachtung - sich von der ordnungsgemäßen Abwicklung vor Ort ein Bild zu machen. Die Mitglieder des Wahlvorstands sind nicht verpflichtet, mit Wahlbeobachtern in Kontakt zu treten, Wähler dürfen nicht angesprochen werden. Nicht zulässig sind auch Störungen bei der Wahlhandlung und Auszählung. Untersagt ist auch das Tragen von parteipolitischen Symbolen oder Wahlpropaganda, der Einblick ins Wählerverzeichnis oder die Forderung nach einer Nachzählung - und Wahlbeobachter dürfen auch keine Wahlunterlagen oder Stimmzettel anfassen und ohne Erlaubnis Fotos oder Videoaufnahmen machen. Für die Medien gilt die Regel: Berichterstattung während der Wahlhandlung oder der Auszählung ist in Abstimmung mit dem Wahlvorstand gestattet.


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