Begriff der religiösen Schulden

Naclador, Göttingen, Mittwoch, 25.09.2019, 08:49 (vor 1673 Tagen) @ Silke2597 Views

Liebe Silke,

ich habe noch nicht verstanden, warum die "religiösen Schulden" beim dottore immer separat aufgeführt werden. Aus meiner Sicht sind das auch "Schulden ex nihilo" und damit Abgabenschulden. Wo liegt denn der Unterschied? Doch höchstens in der Strafe für ein Fallieren: Bei der staatlichen Abgabeschuld wird durch Waffengebrauch sanktioniert, bei der religiösen durch "ewige Verdammnis" oder dergleichen.

Rechtfertigt die Virtualisierung der Sanktion eine eigene Kategorie für die religiösen Schulden? Oder übersehe ich einen wichtigeren Unterschied?

Gruß,
Naclador

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"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson


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