Was bedeuten Guthaben?

Rheingold, Donnerstag, 06.10.2022, 06:58 (vor 570 Tagen) @ Mephistopheles3365 Views
bearbeitet von Rheingold, Donnerstag, 06.10.2022, 07:06

Bei Diskussionen um das herrschende Geldsystem haben wir immer das Problem, dass die Begrifflichkeiten unklar verwendet werden. Hier in Deinem Posting der Begriff "Guthaben"

Dankbar bin ich, dass Du auch den Begriff "Zeit" in das Geldsystem hineinthematisiert, denn erst die Erfindung des Raums durch den Menschen und die Entwicklung des Zeitbegriffs lässt uns erst Geld denken.
Verpfändung von Grund-Eigentum setzt eine Raumvorstellung voraus und der Kapitalzins eine Zeitvorstellung.
Diese Entwicklungsstadien des Bewußtseins des Menschen hatte Jean Gebser sehr schön herausgearbeitet, wobei ihm deutlich wurde, dass wir jetzt in einer Bewusstseinsstufe sind, in der wir den bislang herrschenden rationalen Raum- und Zeitbegriff erweitern in eine aperspektivische Bewusstseinsstufe. Ich denke mir, Rheingold ist in seiner Konzeption Ausdruck dieses von Jean Gebser in den 20er Jahren beobachtete Bewusstseins-Weiterentwicklung. (Gebser Band 4, Die Manifestation der aperspektivischen Welt aus Ursprung und Gegenwart)

In unserer klassischen Buchhaltung (doppelte Buchführung) werden unter Guthaben völlig verschiedene Phänomene zusammengewürfelt.

Im SKR03 sind die "Guthaben" mal

Sachvermögen (Kontenklasse 0), darin werden in Geldwerten Immobilien, fiktive Rechte und dingliche Geräte (Maschinen usw.) zusammengewürfelt.

Meist werden dort die "Werte" ermittelt anhand zufälliger Anschaffungspreise abzgl. völlig fiktiver Wertminderungen durch Abschreibung, so dass super funktionierende Häuser und "wertvolle" Grundstücke völlig irre mit einem Restwert von 1 Euro abgebildet werden (nennt sich "stille Reserve").

Was die Anlagegüter bei einem Zwangsverkauf tatsächlich bringen, steht dann auf einem anderen Blatt. Dass die Anlagegüter in Fällen von Krisen überhaupt nichts mehr bringen, ist geübte Praxis, also im Zweifel "Wert" Null.

Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen, Sammelkonto 1400) Auch diese "Guthaben" sind nur das wert, was sie erlösen, hängen also von der Bonität des Geforderten (=Schuldner) ab, in Krisenfällen pflegen sie zuverlässig den "Wert" Null zu haben.

Forderungen gegen Banken (Kontenklasse 1200, das sind dann die Sichtguthaben auf den Girokonten beispielsweise)
also auch "Wert" Null im Falle einer Bankenpleite.

und "Geld" (Kontenklasse 1000), wird auch als Sachvermögen gewertet, ist aber keins. Es sind lediglich zedierte Schulden anderer, bilden sich also in anderen Privatbilanzen als Verbindlichkeit (meist gegenüber Banken) ab, Saldo ist gesamtgesellschaftlich immer Null, hat also Null eigenen "Wert".

Da das Rheingold aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive heraus entwickelt wurde, hatte ich erst einmal keine Idee, wie es betriebswirtschaftlich abgebildet werden kann und suchte deswegen bei Cracks der Betriebswirtschaft Rat.

Insbesondere muß ja Rheingold erst einmal entstehen, um es in Folge buchhalterisch abbilden zu können.

Nach vielem Gedankenknobeln gaben die Buchhaltungs-Experten auf und entschieden sich dafür, dass die klassische Buchhaltung ideologisch so dermaßen auf altes Schuldgeld angepaßt (bzw. aus ihm entwickelt wurde), dass eine Abbildung des Rheingolds schlicht nicht möglich sei.

Wenn ein Rheingolder sich selber sein eigenes Rheingold emittiert, könnte man nach klassischer Schuldgeld-Logik argumentieren, dass er mit diesen Scheinen eine Verbindlichkeit gegenüber sich selber begründet. Das hat deswegen eine wackelige Logik, da es sich bei Geld um Guthaben/Schulden Paare handelt, die über eine Zedierung umlauffähig gemacht werden. Der Forderungsteil wird weitergereicht.

Wir müssen aber das Rheingold abbilden, bevor es zediert wird (umgangssprachlich durch einen Einkauf weitergereicht).

Es ist in der klassischen Schuldgeld Buchhaltung, in der Geld als Ding mirakulös von oben in die Buchhaltung der einzelnen Firmen hereinschneit (von den Herren des Geldes), nicht möglich, Verbindlichkeiten an sich selber zu buchen, sich also durch Bilanzverlängerung an sich selber zu verschulden.

Wir können also Rheingold in unseren individuellen Buchhaltungen nur buchen, indem wir das Rheingold als das buchen, was es ist. Schuldfreies Geld. Das geht natürlich nicht durch die Geld-Gehirn-Schranke, insbesondere bei Experten alten Schuldgeldes.

Die Lösung fanden wir dann durch einen Kommunal-Entwickler, der üblicherweise für Kommunen Finanzierungen öffentlicher Infrastruktur umsetzt und deswegen einen guten persönlichen Draht zu den oberen Etagen einzelner Finanzämter hatte.

Wir buchen das Rheingold in Absprache mit dem Finanzamt in der Anlageklasse der Sachgüter, hilfsweise, weil die klassische Buchhaltung schlicht unzureichend ist, als "Ding-Geld". Als selbsterstelltes Anlagegut, nominiert in Rheingold, wegen des Zwangs, die Buchhaltung in Euro abzufassen, in der Buchhaltung dann in Euro ausgedrückt.

Zugegeben, das Finanzamt kam natürlich auf eine Finanzamt-freundliche Lösung, denn die Erstellung eigener Rheingold, abgebildet in der Anlageklasse der Sachgüter, erhöhen selbstverständlich den Gewinn und damit die Steuern für den Betroffenen.

Es ist aber ideologisch schön kongruent mit Rheingold als Kunstprojekt, wir buchen die Rheingold in gleicher Weise, wie alle angeschaffte Kunstwerke zu buchen pflegen, als nicht abschreibbares Anlagegut.

(Als Kunsthändler weiß ich natürlich, wie man Kunstwerke, die man nicht abschreiben kann, dennoch abschreiben kann, aber das sind dann Details der legalen Steuergestaltung, die jetzt erst mal nicht interessieren müssen)


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