Hallo Olivia (mT)

DT, Montag, 15.06.2020, 21:12 (vor 1404 Tagen) @ Olivia2233 Views

Ich habe weit und breit keinen Mob etc. gesehen. Bevor die Polizisten auftauchten hat er niemandem etwas getan.
Mit 1.08 Promille (etwas über der Grenze von 0.8 Promille) im Auto zu schlafen und eine Reihe bei Wendy zu blockieren ist kein Grund, einen hinterrücks zu erschießen.

Dasselbe ist kein Grund, ihm Handschellen anzulegen. Habe noch nicht gehört, daß Weiße bei >0.8 Promille in Handschellen abgeführt werden, das kann aber CalBaer eher berichten, ich wurde noch niemals in USA mit Alkohol im Blut angehalten.
Auch der Taser ist angeblich keine tödliche Waffe, daher haben die Bullen ja einen Taser zusätzlich zur Waffe.
Der Polizist hätte auch nicht nachrennen müssen, sie hatten sein Auto, seine Nummer, ihn auf Band, also Nachrennen nicht nötig.

Und auf ihn zu schießen und ihn hinterrücks abzuknallen, total unnötig. Keine Bedrohungssituation. Eine Hinrichtung eines unbescholtenen Mitbürgers durch einen schießwüigen Bullen. Punkt. Man hat es nicht mit einem Axtmörder zu tun mit einer Axt in der Hand. Der Fall ist klar, das ist Notwehr bzw. Nothilfe. Wir wurden bei der Vergatterung vor dem Wachdienst JEDESMAL sehr genau über diese Details aufgeklärt. Bei der Handkarte "Wachdienst", die jeder Wachsoldat während des Wachdienstes mitzuführen hatte, was auch jedes Mal überprüft wurde, stand das auch sehr genau so drauf.

Wir haben auch diskutiert, ob wir Christian Klar, Birgit Hogefeld oder Wolfgang Grams beim Auftauchen im Munlager direkt ins Herz schießen würden, sofern sie uns nicht schon vorher aus dem Hinterhalt abgeknallt hätten, wir hatten nämlich anders als die BW Soldaten heute ODER DIESE BULLEN IN DEN USA keine Kevlarwesten. Daher ist auch dieser Taserangriff nicht als tödliche Bedrohung zu werten.


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