Mit der Bitte, noch etwas Butter an die Froschschenkel zu geben
Hallo Tempranillo,
da Du hier gelegentlich Deine
Erfahrungen mit der deutschen Hurenjustiz
schildertest, die in Deinem Fall in einem
Strafverfahren wegen Beleidigung mit Hausdurchsuchung, PC-Beschlagnahme und 30 Tagessätzen Strafe
resultierten, wollte ich nunmehr wissen, was denn eigentlich konkret Dein Vergehen war.
Wenn ich mich richtig entsinne, hattest Du irgendeine Verärgerung empfunden und diese schriftlich einer Person mitgeteilt, die einerseits als Würstchenmann einen überregional bekannten Sportverein belieferte und diesem gleichzeitig als Präsident diente. Vielleicht diente auch der Verein dem Würstchenmann, man weiß es nicht so genau. Jedenfalls wurde der Würstchenpräsident so vermögend, dass er Teile seiner Reichtümer vergessen hatte und zwecks gedanklicher Sortierung dieser Umstände in ein relativ stilles Kämmerlein einzusitzen kam. Vermutlich ergeben sich unter diesen Verhältnissen verschiedene Ansatzpunkte für Kritik.
Zur eigentlichen Sache verweist Du
auf den offenen Brief Jacob Cohens
den der wohl, auch aus Verärgerung, an einen anderen Präsidenten geschrieben hat.
Also habe ich nach Jacob Cohen gesucht und nichts als Verweise auf ein Jeans-Lable gefunden, was lustig im Zusammenhang mit Deinem üblichen Themenschwerpunkt anmutet. Die Suche nach einem offenen Brief dieses Jacobs an Präsidenten hilft auch nicht weiter. Als letzte Rettung bin ich Deinem Hinweis gefolgt, nämlich ein
Übersetzungssystem aktivieren und sich Jacob Cohens Brief, vor allem die in Großbuchstaben gesetzte Schlußformel ins Deutsche übertragen lassen
Sofern man erst die Suchwörter übersetzt, findet man dann damit tatsächlich diesen Brief. Nach dessen Lektüre vermute ich jedoch nicht, dass Du die an den Froschpräsidenten gerichteten Vorwürfe analog dem Würstchenpräsidenten präsentiertest. Bleibt also nur die Schlußformel, in der es sinngemäß heißt, dass der gemäß den Briefkonventionen obligatorisch zu entrichtende Gruß in des Schreibers "TIEFSTEN VERACHTUNG" erfolgt.
DAFÜR - und nichts sonst - wurdest Du belangt? Da komme ich über die Qualität/Funktionalität Deines Anwaltes ins Grübeln...
Viele Grüße