@Hannes: Hast Du eine Insel oder eine netzparallele Anlage?

Zorro, Samstag, 27.02.2021, 13:20 (vor 1126 Tagen) @ Hannes2758 Views
bearbeitet von Zorro, Samstag, 27.02.2021, 13:28

Die derzeit fortschrittlichsten Multifunktionswechselrichter bieten, wie Hannes richtig schreibt, die Möglichkeit – nachdem die Geräte eingestellt sind – eine sogenannte „Nulleinspeisung“.

Diese Wechselrichter zielen primär darauf ab, eigen produzierten Strom an die 230V Verbraucher zu liefern oder ihn in die Batterien zu pumpen. Sind die Batterien voll und kein Strom wird verbraucht, wird gemäß Programmierung trotzdem „fast nichts“ eingespeist. Ziel solcher Anlagen ist es den Eigenverbrauch auf 70-80% zu heben. In den Wintermonaten, oder bei spontan hohem Strombedarf ist der Netzversorger aber nach wie vor gefragt!

Und jetzt kommt eine Sache, wo Hannes meines Erachtens, einen nicht ganz „sauberen Sprachgebrauch“ in seinen Texten verwendet.

Der Begriff „Null-Einspeiseanlage“ ist irreführend, da aufgrund der Strom-Messung durch das Powermeter vor dem Wechselrichter und der „Nachregelung“ im Wechselrichter tatsächlich pro Tag einige lächerliche Watt ins öffentliche Netz rutschen. Die Anlage, auch die AX-Serie von effekta, kann also nur netzparallel betrieben werden um ihren Vorteil auszuspielen. Hier kann keine allpolige Trennung zum Netzversorger vorliegen, was den Begriff einer „Insel“ rechtfertigen würde. Der Gesetzgeber fordert für diese Anlagen eine Anmeldung!
Hannes spricht in seinen Postings teils von „Guerilla-Anlage“ und der Versorger merkt nix, bzw. derzeit noch legal… Das ist so nicht ganz richtig!

Zitat Hannes:
Dazu noch: Meins bringt eine mehrfache Leistung und Energieinhalt ggü. Deinem. Vor allem hat es, im Gegensatz zu Deinem, die eigentlich wichtigen, sinnvolleren „Features“ (wie man heute sagt), sonst hätte ich es mir nicht gekauft! Es wird nämlich in den Inselbetrieb automatisch „reingeregelt“ ohne dass ich was tun muss, im Falle genügenden PV-Angebots (Sonne scheint), oder wenn das Netz ausfällt. Es speist aber auch stützend ein, im Normalbetrieb, lädt die Akkus dauernd nach usw. Siehe meine Links dazu.

Der Netzbetreiber/Wechselrichter kann/soll in eine Insel nicht "reinregeln"! Das widerspricht den Anforderungen einer Insel - das meine ich mit "unsauberem Sprachgebrauch".

Trotzdem stellt diese Anlagenkonfiguration derzeit „das Klügste“ da, was man sich anschaffen sollte. Kurzum: Der selbsterzeugte Strom wird verbraucht oder gespeichert, wenn´s nicht langt hilft der Netzversorger aus, sogar anteilig, wenn der Spontanverbrauch steigt (z.B. der Elektroherd wird angeschaltet) und die Wechselrichter können nicht genug Leistung liefern, weil zu mickerig!

Der Netzversorger hat vor allem bei alten Stromzählern – ohne Rücklaufsperre – keine wirkliche Chance dies festzustellen. Legal ist es aber nicht! Spätestens wenn der Netzversorger den Stromzähler gegen einen Zwei-Richtungszähler austauscht und die Anlage auch nur 1 KWh im Monat einspeist hat er einen Beweis gegen dich in der Hand. Da gibt es tatsächlich ein Strafmaß bis zu 50.000,-€ die theoretisch möglich wären.

Grundsätzlich ist man derzeit nicht verpflichtet eine richtige Inselanlage dem Netzbetreiber zu zeigen und im Stammdatenregister anzumelden. Der Zugang zu den elektrischen Anlagen im Haus endet für den Netzbetreiber oder Stromableser am Zähler. Montiert man das ganze Welchselrichtergelumps direkt neben den Zählerschrank, wird der Netzversorger einen baldigen/sofortigen Zählerwechsel tätigen. Natürlich sind die nicht blöd, wenn sie einen spektakulären Solarpark auf den Dächern sehen…

Derzeit ist die Anmeldung im Markstammdatenregister noch ohne größere Folgen. Für die „Nulleinspeiser“ hat das trotzdem ein „Geschmäckle“. Die Neugier scheint hier in keinem Verhältnis zum „Schaden“ zu stehen, dass ein paar Watt im Monat dem Netz „geschenkt“ werden.

VG Zorro

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