Wie schade ich jemandem, den ich nicht mag? Kleine Anleitung:
Wie schade ich jemandem, den ich nicht mag? Kleine Anleitung:
Da folgendes gilt,
Bei Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen können die kommunalen Ortspolizeibehörden ein Bußgeld von 100 bis 1.000 Euro pro Person verhängen.
rufe ich die Polizei. Sobald diese in der Nähe ist, umarme ich die Person, die ich nicht mag, ganz fest.
Dadurch wird der Mindestabstand sicher unterschritten, und
BEIDE müssen die Strafe zahlen.
Solche Gesetze bringen nur Politiker zustande.
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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder