Ohne den Machtapparat "Staat" würden wir auch aufrechter gehen. Der Stolz …
Hallo D-Marker
Dazu
Kann der Steuerpflichtige nicht plausibel darlegen (z. B. durch Erbschaften, Schenkungen oder Sparvermögen), woher die Mittel stammen, ist das Finanzamt berechtigt, die nicht erklärten Einkünfte zu schätzen und nachträglich zu besteuern.
dottore in
https://archiv.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=270956 Re: Kreislaufdebatte verfasst von dottore, 03.05.2004, 11:48
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→ Hi Easy,
"Etwas", womit ich machen kann, was ich will, z.B., straffrei verbrennen.
Das kannst Du. Damit ist die Schuld nicht weg. Es ist eine Gattungsschuld und nicht eine Stückschuld (also bezogen auf den Schein mit Nr. xxx). Verbrennst Du z.B. den Schuldschein eines Gläubigers, ist zwar die Schuld nicht erloschen, aber der Nachweis. Der Nachweis über die Steuerschuld sind die betreffenden Gesetze, welche die Steuerschulden in die Welt gesetzt haben. Würdest Du sie sämtlich verbrennen können, täte sich der Fiskus schwer, aber es ließe sich rekonstruieren.
Um die auf GZ lautenden Steuerschulden völlig zu löschen, müssten sämtliche Grund-, Handelsbücher und sonstigen Aufzeichnungen potenzieller Steuerschuldner vernichtet werden, was strafbewehrt ist. Danach würden zuerst die Strafen kassiert und der Fiskus müsste danach zu Steuerschätzungen übergehen. In der nächsten Runde würden die Strafen drastisch erhöht, so dass schließlich die Strafen die Steuern wären. Diesen Gedanken finden wir schon bei Alfred Mitchel-Innes (* 30. 6. 1864; † 13. 2. 1950) für England (@Popeye's Hinweis) bei der Untersuchung der Entstehung von Haftstrafen.
kann keine Schuld sein; sie würde sonst verschwinden und das tut sie nicht.
Etwas anderes wäre es, wenn ich das Geld nur zum Zahlen verwenden dürfte und nicht verbrennen, weil es verboten ist, wäre es eine Schuld, (weil sie ja verschwinden würde).
GZ ist ein Schuldentilgungsmittel, aber es dokumentiert nicht die einzelne Schuld. Basiert alles GZ auf Staatstiteln, dokumentiert GZ (Noten) zwar einen Teil der Staatsschulden. Die verschwinden aber nicht durch das Verbrennen von GZ, sondern würden nur verschwinden, wenn sämtliche Dokumente über die Staatsverschuldung (Titel, Buchungen) verschwänden. Danach wären zwar die Schulden ebenfalls nicht weg, aber der Nachweis wäre erschwert, vor allem die Details wie Summen und Termine.
Wenn es eine Schuld [wäre], würde das aber bedeuten, dass ich gar nichts in der Hand habe (außer Schulden des Staates und damit wieder meine).
Richtig, siehe eben.
Ich [müßte] beizeiten in "Wertgeld flüchten", was immer das auch sei.
Das würde dann wieder besteuert. Entweder beim Erwerb oder als Bestand. Gold hat da noch ein beachtliches Privileg (Umsatzsteuer, Vermögensteuer weggefallen), aber es bleibt der Einkommensteuer unterworfen (realisierter Wertzuwachs). Bei anderen Werten, vor allem Immobilien, bist Du gleich wieder in der Besteuerung drin, wenn auch wg. Bewertungsgesetz noch kommod.
Ebenfalls schönen Tag + Gruß!
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Gruß - Ostfriese
PS
https://archiv.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=397448 Re: Debitismus - ja oder nein? – dottore verfasst von dottore, 14.11.2007, 12:34
… der Mitglieder von Stammesgesellschaften ist oft genug nachgewiesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_Mitchell-Innes Alfred Mitchell-Innes
Mitchell-Innes schreibt in Was ist Geld?, dass die in den Wirtschaftswissenschaften vorherrschenden Vorstellungen darüber, was Geld überhaupt sei, nie einer Tatsachenüberprüfung unterzogen wurden. Laut Mitchell-Innes gingen viele Veröffentlichungen davon aus, dass Kredite eine moderne Erfindung seien und zuvor alles in bar gekauft wurde. Nach Mitchell-Innes war historisch genau das Gegenteil der Fall und Bargeld nahm u. a. im Mittelalter nur eine geringe Rolle ein.
Veröffentlichungen: Martyrdom in our Times: Two essays on prisons and punishments, Williams & Norgate: London, 1932.