Finanzamt - Liebhaberei

Dieter, Sonntag, 21.06.2026, 11:40 (vor 1 Tag, 6 Stunden, 36 Min.) @ D-Marker1348 Views

Hallo D-Marker,
der beste muß dann aber sein Boot auch nachweislich zu Marktpreisen zwecks Vermietung anbieten und eine Gewinnerzielungsabsicht muß erkennbar sein.

Spätestens nach 3 Jahren wird das Finanzamt das prüfen und im Zweifelsfall alles rückgängig machen und das ganze als Liebhaberei titulieren - ohne jegliche steuerl. Absetzungsmöglichkeiten.

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.


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