Anleihe als Pfand bei der ZB

BerndBorchert, Donnerstag, 07.02.2019, 23:30 (vor 1876 Tagen) @ Nico4949 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 07.02.2019, 23:41

Wenn da also ein Investor sein ganzes Geld in – ähm – Geld

investiert

hat, und er nun aber für sein Geld kein Geld mehr bekommt, dann kann

er

nun zur ZB gehen, und bekommt für ein Papier auf dem z.B. 100 €

und

EZB

drauf steht nun ein Papier ausgehändigt, auf dem 100 € und

Staatsanleihe

drauf steht? Raffiniert!


So ist es (abgesehen davon, dass die ZB nur mit GBs spricht - aber das
soll jetzt mal keine Rolle spielen). Für sein Geld hat der Investor

einen

Schuldschein bekommen. Von einem Schuldner, der nicht nur ein

Steuermonopol

hat, mit dem er 40% Prozent der Wirtschaftsleistung des Landes

abkassiert,

sondern auch noch ein Gewaltmonopol, mit dem er das Steuermonopol auch
durchsetzen kann.


An dieser Stelle geht es aber um die Frage, in wie fern (deiner eigenen
Auskunft nach) Geld mittels Schuldschein abgesichert wird.

Ist doch ok, oder? Der Investor braucht sich bei diesem Schuldner kaum
Sorgen machen, dass der nicht zurückzahlt. Plus die Zinsen, die er mit

dem

Geld nicht bekam.


Hier ist der Investor also die ZB? Hat die ZB nun das von ihr in die
Zirkulation gegebene Geld abgesichert? Oder hat sich die ZB vielleicht nur
selbst abgesichert? Und wenn, vor was?

Der Investor war ein Privatmann, so habe ich Dein Beispiel verstanden. Wenn er das Geld (über seine GB) zur ZB bringt, dann bekommt er (bzw. seine GB) die als Pfand bei der ZB eingelagerte Anleihe zurück (das ZB-Geld, das seine Bank da zurückbringt, ist ja irgendwann enstanden, und bei der Entstehung musste von einer GB eine Anleihe in gleicher Höhe als Pfand an die ZB übergeben werden).

Bernd Borchert

P.S. Der Aha-Effekt, der kommen sollte: "Ach sooo ..., die GB bekommt das ZB-Geld nicht einfach so von der ZB, sondern sie muss aus ihrem Eigentum ein Pfand hergeben, das ungefähr den gleichen Wert hat."


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