Das wurde von unserem Gesundheitsminister Spahn per Verordnung so beschlossen

Martin, Montag, 06.02.2023, 11:54 (vor 416 Tagen) @ Albrecht2800 Views

In dieser Anfrage der AfD sind die Ausnahmeregelungen zusammengefasst https://dserver.bundestag.de/btd/20/032/2003271.pdf. § 32 Arzneimittelgesetz regelt die Chargenprüfung, deren Details durch Verordnungen geregelt werden können:

§ 32 AMG (Staatliche Chargenprüfung) COVID-19-Impfstoffe dürfen ohne eine staatliche Chargenprüfung in den Verkehr gebracht werden.


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