2. Leserbrief

NegaPosi, Donnerstag, 06.10.2022, 12:29 (vor 571 Tagen) @ mawa992381 Views

Mir scheint, du willst es nicht verstehen. Eine Einwilligungserklärung, auch unterschrieben und gelesen, ist NICHTIG, wenn die vollumfängliche Aufklärung NICHT stattgefunden hat. Die verteilten Einwilligungen an die Impfwilligen sind NICHTIG, weil diese NICHT vollumfänglich den Anforderungen von §630e genügen.

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob der Impfwillige zu dem Zeitpunkt nur diese Informationen bekommen hat und der Arzt ihm die vorgelesen hat oder erklärte, es fehl(t)en RELEVANTE Informationen, die die INFORMIERTE AUFKLÄRUNG nicht erfüllen. Das ist aber unabdingbare Voraussetzung für eine Einwilligung.

Völlig egal, was da passiert ist, die Einwilligungen sind ungültig, da unvollständig aufgrund der Unterschlagung von Daten seitens PEI und RKI, die zur Verfügung standen und eben nicht berücksichtigt wurden.

Die Einwilligungserklärungen hätten zudem quasi monatlich an die Auswertungen angepasst werden müssen, sprich ergänzt. Was da heute verteilt wird ist Bestenfalls als etablierte Kenntnis, aber niemals als Stand der Technik (um es mal so laienhaft zu beschreiben) zu bewerten.

Der Stand der Technik wird aber z. Bsp. im Arbeitsschutz oder auch vom BSI für den IT Einsatz gefordert. Jeder Gutachter vor Gericht bezieht sich darauf und jeder Richter wird dem Gutachter in seiner Bewertung folgen. Bei den Impfungen kann man sogar so weit gehen, nicht den Stand der Technik einzufordern, sondern den Stand der Wissenschaft heranzuziehen, denn nur dort liegen die neuesten Erkenntnisse vor.

Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein...

Jetzt kapiert?


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