Aus meiner Sicht ist der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt, sobald NICHT zugelassene Impfstoffe oder Pharmaka verabreicht werden. Also haftet nach dieser Verordnung der Staat. o.w.T.

Albrecht, Mittwoch, 05.10.2022, 09:03 (vor 541 Tagen) @ Manuel H.3116 Views
bearbeitet von Albrecht, Mittwoch, 05.10.2022, 09:33

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)


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