Augenöffner für Gerichtsgläubige
Ihr Lieben,
Reitschuster berichtet über einen Hinweisbeschluß des Familiengerichtes Leipzig, das die Bösartigkeit (nicht des ganzen Systems aber immerhin eines Richters) beispielhaft zeigt:
https://reitschuster.de/wp-content/uploads/2021/04/Beschluss_FamG_Leipzig.pdf
Nein, das ist nicht von der richterlichen Unabhängigkeit gedeckt, die Festsetzung des Gegenstandswertes grenzt an Rechtsbeugung und ist politisch gewollt.
Beste Grüsse
Rain
PS: Der Richter ist nicht jung und karrieregeil, sondern ein alter erfahrener Familienrichter.
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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.