Seine Grundrechte kann der Staat behalten!

Taurec ⌂, München, Mittwoch, 21.04.2021, 19:24 (vor 1100 Tagen) @ mabraton3913 Views
bearbeitet von Taurec, Mittwoch, 21.04.2021, 19:29

Hallo!

Jüngers "Waldgang" ist in diesem Falle das einzige, das man in der Tasche haben sollte, hier bereits angeschnitten.

"Wir wollen annehmen, daß in einer Stadt, in einem Staate noch eine gewisse, wenn auch geringe Anzahl von wirklich freien Männern lebt. In diesem Falle würde der Verfassungsbruch von einem starken Risiko begleitet sein."

Daß der Verfassungsbruch in Deutschland bereits seit vielen Jahren ungehindert durchgeführt wird und seine Kritiker allein zu Demonstrationen und juristisch begründenden Jammereien in der Lage sind, läßt darauf schließen, daß es in Deutschland selbst keine geringe, sondern allenfalls eine verschwindend geringe Zahl wirklich freier Männer nur mehr gibt.

"Insofern ließe sich die Theorie der Kollektivschuld stützen: die Möglichkeit der Rechtsverletzung steht im genauen Verhältnis zur Freiheit, auf die sie stößt."

Ein hohes Maß der Rechtsverletzung bzw. -beugung bedeutet ein geringes Maß an Freiheit, allerdings nicht der rechtlich garantierten Freiheit durch Grundrechte, sondern der einzig wahren, inneren, geistigen Freiheit (Jünger: "substantielle, altgermanische Freiheit"). Diese ist aber auf Grundrechte und die Fesseln der Juristerei nicht angewiesen, sondern nimmt sich einfach wahr.

"Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung [Taurec: oder die Unversehrtheit des Körpers oder jedes andere sogenannte unveräußerliche Recht] auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint. Nur wird diese Wahrheit nicht immer sichtbar und soll auch keinen Einwand gegen Verfassungen abgeben. Es gilt das alte Wort: 'Der Mann steht für den Eid, nicht aber der Eid für den Mann.'"

Gleich, ob man dabei stürbe oder nicht: Die substantielle persönliche Freiheit gründet sich darauf, sie unter Einsatz seines Lebens gegen jene verteidigen zu können und wollen, die sie einem zu nehmen trachten – insbesondere gegen jene, welche den Schutz der Grundrechte als Argument für ihre Einschränkung im Munde führen, wie es in der totalitären Demokratie der Fall ist.

Der Mann steht für den Eid [das Recht], nicht umgekehrt. Wenn du kein Mann bist, kann auch ein juristischer Wisch in deiner Tasche dich nicht retten. Als Mann bedarfst du eines solchen allerdings nicht. Mir erscheint es sogar schäbig, sich hinter einem solchen verbergen zu wollen.
Ich sage: Seine Grundrechte kann der Staat behalten! Ihre Garantien sind wertlos, waren es schon immer. Ich will sie gar nicht, ebensowenig wie uneingeschränkt Brot und Spiele (Einzelhandel und Veranstaltungen), womit er mich zur systemkonformen Selbstaufgabe bringen will. Diese Sümpfe der modernen Zivilisation sind ohnehin nicht die Orte des wahren Lebens. Zu diesen zählt der Wald, nicht nur in dem von Jünger gemeinten geistigen Sinne, sondern zunehmend auch buchstäblich. Es zählen dazu die Natur und die privatesten Räume, in die wir nun zurückgedrängt werden, Heim und Garten, die möglichst abseits der Großstadtmoloche liegen sollten. Wie einst die Geächteten und Gesetzlosen ziehen wir uns in den Wald zurück, in jene inneren und äußeren Refugien, auf die die herrschenden Mächte keinen Zugriff haben, weil sie in Dimensionen bemessen sind, die "lotrecht" zum Begriffsplan stehen, mit dem das System die Welt unterteilt. Nur aus diesen Räumen heraus ist Widerstand möglich.

mein in Art. 20 Abs. 4 GG gewährtes Recht zum Widerstand

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Eine wesentliche Erkenntnis ist gewonnen, wenn man begreift, daß der Staat einem dieses Recht gar nicht gewähren kann, sondern es einem als menschliches, von Gott mit Geistesfreiheit beseeltes Wesen seit jeher zusteht. Deine Aussage hat nur Sinn, wenn man den Staat an Stelle Gottes setzt, der als solcher einem Rechte gewähren und nach Belieben entziehen kann.
Eine weitere Erkenntnis ist gewonnen, wenn man begreift, daß der Widerstand nicht gegen die Beseitigung dieser Ordnung zu erfolgen hat, sondern die Ordnung selbst die Fesseln der Sklaverei darstellt. Die Vollendung der Sklaverei zeigt sich darin, daß die Versklavten ihre Fesseln als Ausweis der Freiheit verstehen und als Ziel all ihres Strebens die Beibehaltung dieser Ordnung sehen, wodurch Akte des Widerstands nur noch tiefer in die geistige Versklavung führen.
Die dritte wesentliche Erkenntnis ist, daß aus Sicht des Staates die Ordnung gar nicht beseitigt, sondern geschützt wird. Seit geraumer Zeit werden Grundrechte nicht mehr wie ursprünglich als Abwehrrechte des Bürgers gegen einen übergriffigen Staat, sondern als Anrecht des Bürgers interpretiert, das vom Staate geschützt werden muß. Als solche treten die Grundrechte in ein Konkurrenzverhältnis zueinander, das durch Abwägung gelöst werden muß. Es bildet sich eine Hierarchie der Grundrechte, in der höhergewichtige Rechte minderwichtige Rechte schlagen. Das höchste Recht ist das Leben selbst (Art. 2 Abs. 2 GG: "Jeder hat das Recht auf Leben..."; ohne Leben sind die anderen Rechte ohne Subjekt), zu dessen Schutze alle anderen persönlichen Freiheiten eingeschränkt werden können. Innerhalb dieser nunmehr gültigen Argumentationsstruktur wird jeder juristisch begründende Widerstandsversuch gegen zum Schutze des Lebens der Bevölkerung erlassene Maßnahmen völlig legal abgeschmettert werden, da de facto kein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff vorliegt. (Hier ab Zeitindex 45:41 bis 1:01:20 wurde die Problematik angesprochen.) Eine rechtliche Argumentation innerhalb des Systems ist somit sinn- und zwecklos.

Gruß
Taurec

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„Es lebe unser heiliges Deutschland!“

„Was auch draus werde – steh’ zu deinem Volk! Es ist dein angeborner Platz.“


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