Unterscheide telef. "Schnellmeldung" von der von allen unterschriebenen Wahlniederschrift ...
... zusammen mit den versiegelten Stimmzetteln u. sonst. Unterlagen zum späteren evtl. Nachzählen, wenn dieses angeordnet wird.
Nur das Ergebnis in der Wahlniederschrift "gilt". Schnellmeldung ist aufgrund von mögl. Sprech-, Hör-, Notizfehlern (alles schon erlebt) nur für vorläufiges Ergebnis relevant.