Nein es geht doch eher um die unter Verschluss befindlichen Geheimdienst- und Staatsarchive!

Brutus ⌂, Mittwoch, 19.08.2026, 12:43 (vor 3 Tagen) @ eesti1261 Views
bearbeitet von Brutus, Mittwoch, 19.08.2026, 13:26

Moin eesti,

Zeitpunkt der Geschehnisse in Bad Godesberg bei Bonn als die vom Volk nicht dafür bestimmten Parlamentarier unter Leitung der Aliierten ein Grundgesetz FÜR*** die Bundesrepublik Deutschland als vorläufiges Provisorium entwarfen ist für die Definition von

"allgemein zugänglichen Quellen"

entscheidend.

Und welche sind das nicht?
Die (weiterhin unter Verschluss gehaltenen) (warum wohl?? siese Resun, V.Suworow, der genau dort recherchierte) Staatsarchive von

-GB
-Russland
-USA
-???Deutsches Reich??? _(muss ja auch noch was existieren)

in jedem Fall aber
- dem Vatikan.

Bekanntlich wurde von Letzterem erst so 2021 für einen begrenzten Zeitabschnitt was freigegeben (und alle stürzten sich derauf und lesen wahrscheinlich noch)

Ferner sind, ganz klar ausschließend, die entsprechend klassifizierten

GEHEIMDIENSTAKTEN

gemeint, weshalb die Whistleblower auch international so einen "schweren Stand" haben.

RT und alles was so im Internet (ob zu Hause ab D, oder im Urlaub ab CH, Finnland, USA, Uruguay oder Belarus) oder Bibliotheken zu finden ist, (z.B. Daily Mirror, NY Times, Webarchive) sind frei und öffentlich zugänglich und nicht klassifiziert.

Oder darf man als Deutscher in Finnland, USA oder Uruguay kein Internet nutzen und die umgekehrt hier auch nicht?

Und gemeint ist hier sowohl passiv lesend als auch aktiv veröffentlichend.

Sonst säße ja Dagmar Henn auch schon in der Nachbarzelle von Rainer Füllmich.

Gruß Brutus

PS
interessant in dem Zusammenhang der intuitiv sich selbst auferlegte, schier masochistische vorauseilende Gehorsam weit über die Absicht der Gesetzesverfasser hinaus.

Alles mit VPN oder TOR ist allgemein frei zugänglich.
Sonst wäre schon ein Punkt, gelesen oder geschrieben in einem Forum im TOR Netzwerk, oder die Anmeldung im Selbigen allein schon strafbar. Nicht nur für uns, sondern auch für die KI. Demgemäß wären KI Inhalte durchweg "Hehlerware", welche wissentlich zu konsumieren genauso strafbar ist!

***
aus dem Wort "für" geht auch eindeutig hervor, dass dies Dritte Außenstehende, nicht vom betroffenen Volk selbst legitimierte Personen, veranlasst haben.

Einer, der etwas für sich selbst verfasst sagt und überschreibt sein Pamphlet:

"Das sind die Regeln der Familie Meier."

Einer der außenstehend die Regeln für die Familie Meier festlegt, schreibt und diktiert:

"Das sind die Regeln für die Familie Meier"

(und ich Außenstehender, werde im Zweifel kontrollieren, dass sie sich auch daran hält - Seitenhieb an Herrn Hüber und Seinesgleichen - bedeutet irgendetwas, was Wahlmanipulativ nachweislich die demokratische Grundordnung infrage stellt, legitimiert ausländisches Militär, hier einmarschierend offen aktiv zu werden)

--
[image]
nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27


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