Viel zu kompliziert

Kaladhor, Münsterland, Sonntag, 25.09.2022, 17:58 (vor 577 Tagen) @ Morpheus4123 Views

Warum haben Sie das Recht, über mich zu bestimmen?
Weil die Gesellschaft als Abstraktum den Vorsatz "Gleiches Recht für alle" umsetzen will. Dazu ist es nun mal erforderlich, dass die individuelle Freiheit des Einzelnen zu Gunsten des Gesamten eingeschränkt werden muss, und dies lässt sich schlicht und ergreifend nicht anders umsetzen, als das über das Individuum bestimmt werden muss.

Abstraktes Ergebnis
Daran ist per se erst erstmal nichts Schlimmes, so lange das eingesetzte Individuum als Vertreter der abstrakten Gesellschaft auch wirklich unparteiisch und zum Wohle der Gesamtgesellschaft agiert.
Es gab mal bei uns eine Zeit, wo z.B. Staatsbeamte - z.B. Richter, Lehrer, Polizisten usw. - keinerlei Partei angehören durften, um genau dieser Forderung der Unparteilichkeit zu entsprechen. Wurde alles abgeschafft.

Perversion
Leider gibt es auch immer irgendwelche Vorteilsnehmer, die der Meinung sind, sie wären "Gleicher als andere"... und eigentlich müsste man genau solche Tendenzen direkt von Anfang an aus der Gesamtgesellschaft ausbrennen, in dem Fall müsste das entsprechende Individuum "entfernt" werden (um es mal human auszudrücken, es sollte jedem klar sein, was gemeint ist). Wird aber auchnicht gemacht, und so bekommen diese "Geschwüre" die Gelegenheit, zu wachsen und sich auszubreiten sowie andere Individuen zu "infizieren"... und am Ende hat man dann Ideologien, aus denen sich Parteien bilden.

Lösungsansatz?
In der heutigen Zeit wäre es vielleicht umsetzbar, dass man die Vertreter in den Parlamenten zufällig auswählen lässt per IT, vielleicht anhand der Sozialversicherungsnummer.
Dazu gewisse Vorbedingen definieren wie z.B.

  • ein Mindestalter je nach Parlament unterschiedlich
  • ein Maximalalter
  • maximal zwei Legislaturen

Lobbyismus könnte man auch eindämmen, indem einfach drakonische Strafen drohen, da es in allen Fällen zu Ungunsten der Gesamtgesellschaft ist.

Viel wichtiger aber ist Folgendes:
Wie soll die Gesellschaft denn aussehen? Und vor allem, welche Art von Gesellschaft wäre denn von der Mehrheit erwünscht? Morpheus hat seine Vorstellungen einer Gesellschaft, ich habe mit Sicherheit ganz andere, und nereus wieder ganz andere (um dasmal zu verdeutlichen, ich hätte auch andere Forsiten nehmen können).
Und wenn man eine Gesellschaft möchte, wo der Konsens ganz groß geschrieben wird, dann landen wir in einer bis in kleinste Einheiten zersplitterte Stammesgesellschaft.

Deshalb wäre es vielleicht besser, die Schwachpunkte des aktuellen Systems anzugehen....und sei es am Anfang erstmal der Versuch zu verhindern, dass die Parlamente immer größer werden. Ich habe da an einer anderen Stelle schon mal ein paar Überlegungen entwickelt:

  • Direktmandate: der Abgeordnete muss mehr als 50% der Stimmen des Wahlkreises erhalten, um gewählt zu werden, wenn erforderlich per Stichwahl drei bis vier Wochen nach der ersten Wahl. Die 50% beziehen sich dabei auf 100% Wahlbeteiligung! Ist die Wahlbeteiligung niedriger...nun, das kann sich wohl jeder selber ausdenken.
  • Zweitstimme: Anzahl der möglichen Sitze richtet sich nach der Wahlbeteiligung! Maximalanzahl nur bei 100% Wahlbeteiligung.
  • Zweitstimme: Sitze für Parteien, die die 5%-Hürde nicht schaffen, werden entweder zufällig - vielleicht durch Losentscheid durch das Präsidium - mit entsprechend vielen Vertretern der Sonstigen besetzt, oder bleiben leer. Alt-Parteien unterhalb der 5%-Hürde zählen zu den Sonstigen.
  • Zweitstimme: Die Regelung, dass eine Partei Fraktion wird, wenn drei Direktmandate gewonnen wurden, wird ersatzlos gestrichen!
  • Generell: Wahlrecht wird überarbeitet, dass der Abgeordnete je nach Parlament ein bestimmtes Mindesalter hat:
    - Kommunale Ebene: 25 Jahre;
    - Landes- und Bundesebene: 30 Jahre.
  • Generell: Wahlrecht wird überarbeitet, dass der Abgeordnete eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen muss und eine mehrjährige Berufserfahrung im erlernten Beruf.
  • Generell: Wahlrecht wird überarbeitet, dass der Abgeordnete bei der Wahl maximal 62 Jahre alt ist.
  • Generell: Wahlrecht wird überarbeitet, so dass ein Abgeordneter maximal zwei Legislaturen Mitglied eines Parlaments sein darf.
  • Generell: Der Bundestagspräsident und seine Vize werden nicht mehr gewählt, sondern jede Fraktion mit mehr als zehn Mitgliedern entsendet einen Abgeordneten in das Präsidium.
  • Wahl des Bundesgrüßaugust: Die Fraktionen des Bundestages haben Vorschlagsrecht, gewählt wird durch ein Bürgergremium bestehend aus 1001 Bürgern, zufällig durch Sozialversicherungsnummer ausgewählt. Einmalig!

Das könnte man vielleicht mal versuchen, und dann weitersehen.

Grüße


Grüße

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung