Das muss es nicht heißen.

Naclador, Göttingen, Mittwoch, 01.06.2022, 06:29 (vor 695 Tagen) @ Manuel H.3744 Views

Moin Manuel H.,

"Rückenmarksschädigungen“ ist ein sehr allgemeiner Ausdruck. Damit kann z.B. auch eine Rückenmarksquetschung durch Explosionstrauma, ein Wirbelsäulendurchschuss oder Rückenmarksschaden durch Granatsplitter gemeint sein. Der Schluss auf A- oder C-Waffen ist absolut nicht zwingend.

Schussbrüche sind einfach Knochenbrüche, die durch Projektileinwirkung entstanden sind.

Gruß,
Naclador

--
"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung