Bei mir nicht
500'000 Bescheide sind schnell berechnet, gedruckt und verschickt. Widerspruch ist natürlich möglich, hat aber keine aufschiebende Wirkung. Bis die Gerichte da entschieden haben ... viel Vergnügen!
Ein Einkommenssteuerbescheid bei einem Selbständigen oder einem Unternehmen ist etwas völlig anderes als eine Lohnsteuererstattung bei einem Arbeitnehmer. Und selbst die scheint nur in Ausnahmefällen per EDV möglich zu sein.
Gruß Mephistopheles