NRW-Soforthilfe 2020...

Greenhoop, Freitag, 03.04.2020, 20:49 (vor 1455 Tagen)5217 Views

...und die erstaunliche Erfahrung, dass die Transformation schon lange vorbereitet sein mußte.

Ich: Freiberuflicher Berater mit sehr gut laufender Auftragslage, Sollbesteuerung, signifikante ESt-Vorauszahlungen und mit der Erfahrung behaftet, Anfang Februar beinahe einen ziemlich hohen Versäumniszuschlag (3 Tage Verspätung aufgrund steuerrechtlicher Prüfung) zahlen zu müssen, durfte heute Zeitzeuge eines Steuerparadoxon´s sein.

Hatte ich Anfang des Jahres bereits die ESt-VZ (Quartal) um den Anteil des Solidaritätszuschlags gemindert (Widerspruch) welches klaglos seitens des zuständigen FA´s akzeptiert wurde - die Einkommensteuer wurde pünktlich zum Quartal (15.3.20) bezahlt - wurde von mir kurzfristig (27.3.20) der entsprechenden Antrag auf Verschiebung weiterer ESt-VZ d.J. beantragt.

Des Weiteren hatte ich die Soforthilfe für Freiberufler beantragt (diese Woche), 3 Minuten Bearbeitungszeit, 3 Stunden später (selber Tag) erfolgte Bestätigung.

Heute: Rückzahlung der ESt-VZ Q1 um die Mittagszeit, Zahlung der o.g. Soforthilfe um 17:00 Uhr - alles an einem Tag.

Es läuft perfekt vorbereitet ab, die Formulare waren m.E. längst vorbereitet, Personal auseichend vorhanden, ganz anders, als ansonsten in der Zusammenarbeit mit dem FA gewohnt.

Natürlich ist mir bewußt, die 9000,-- EUR 2021 versteuern zu müssen, mir die "zurücküberwiesene" ESt-VZ fehlen wird - aber darum geht es nicht.

Komintern hat alles gut vorbereitet und sorgt auf perfide Weise dafür, dass der Mittelstand (der noch nicht zum Stillstand gebracht wurde) auf die o.g. Trojaner eingeht und vergißt, dass der Zahltag dann eben 2021 sein wird.


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