Nur Datenbankabfrage, Antragsvoraussetzungen werden im Nachgang geprüft

Ashitaka, Samstag, 04.04.2020, 01:20 (vor 1477 Tagen) @ Greenhoop2545 Views
bearbeitet von Ashitaka, Samstag, 04.04.2020, 01:44

Hi Greenhoop,

die Soforthilfen werden nur automatisch mittels Bundes-ID-Datenbankabgleich freigegeben. Da sitzt kein Sachbearbeiter der es überprüft. Die Angabe der Steuernummer des zuständigen Finanzamtes dient der im Anschluss stattfindenen Prüfung der Subventionsvoraussetzungen bzw. des -betrugs. Es werden alle Anträge den Betriebssitz-Finanzämtern in einer Datenbank weitergeleitet. Hier werden die Antragsvoraussetzungen, die Info habe ich bereits von meinen OFD-Kontakten, im weiteren Jahresverlauf bzw. spätestens mit der Veranlagung 2020 von den Veranlagungsstellen der zuständigen Finanzämter geprüft.

Im ersten Schritt über automatisierte Abgleiche der USt-Voranmeldedaten des Antragszeitraums und Vorjahr. Wenn das nicht schon ein sicheres Ergebnis bringt über einen bereits in Vorbereitung befindlichen Fragebogen mit dem die bekannten und von vielen derzeit sehr weit ausgelegten Oder-Voraussetzungen ganz konkret geprüft werden. Sei dir sicher, niemand wird diesen Zuschuss behalten, der nicht auch die Antragsvoraussetzungen einigermaßen erfüllt. Von Massenstrafverfahren werden die wohl keinen Gebrauch machen und die Geldstrafe entsprechend niedrig ansetzten. Etwas anderes wäre juristisch gar nicht zu bewältigen. Intensivere Prüfungen werden über die zukünftigen steuerlichen Außenprüfungen erfolgen. Diese Tätigkeit sollen die Finanzämter im Falle einer Prüfung zusätzlich übernehmen. Aktuell ziehen die Ämter ihre Sachbearbeiter erst mal aus den Prüfungsdiensten ab und werden nach noch abzuschließenden Prüfungen den Veranlagungsstellen unter die Arme greifen. So zumindest in NRW.

Die Stundungen werden von den Finanzämtern in 3 Monaten allesamt nochmals mit dann wieder standardgemäßen Prüfungen der Antragsvoraussetzungen verlängert. Bei den Kommunen greift das BMF-Schreiben vom 19.03.2020 nicht. Keine Ahnung wie des es dann machen werden. Von den Finanzverwaltungen werden die meisten Unternehmen ohne Liquiditäts- und Finanzierungsengpass aber anschließend keine so einfache Verlängerung mehr bekommen. Das BMF-Schreiben besag zwar, dass die Prüfungen nicht wie üblich intensiviert werden sollen, derzeit finden aber gar keine Prüfungen der Antragsvoraussetzungen statt. Das wird sich ändern. Und wie ich meine Pappenheimer dort kenne, wird es, sobald die Hysterie abgeflacht ist, wieder wie gewohnt hochnäsig zugehen.

Es bleibt abzuwarten, wie sie die Vollstreckungsmaßnahmen (Kontensperrungen etc.) im weiteren Jahresverlauf "nach der Krise" wieder einleiten werden. Auch hier wird man zwar grundsätzlich bis zum 31.12.2020 Möglichkeiten bieten, diese aber wieder wie gewohnt seitens der Erhebungsstellen begründen haben wollen (SuSa, BWA, Planung oder Bestätigung des Steuerberater/Geschäftsbank).

Die werden die Freizügigkeit 180° umdrehen, sobald sich die volkswirtschaftliche Situation wieder einigermassen gefestigt hat und die wahnsinnigen Guthabensummen, die nun überall vorhanden sind, den Wirtschaftsmotor für die nächsten 10 Hochtourenjahrein Gang gesetzt haben.

Was meiner Ansicht nach nicht klar geregelt ist, ist die Freigabe der Umsatzsteuersondervorauszahlungen für die Dauerfristverlängerungen. In NRW heisst es in der Begründung lediglich, dass eine Krise vorherrschen muss. So können sich auch Unternehmen, die nicht nur von der Corona-Krise betroffen sind und schon vorher oder losgelöst von der Corona-Krise Probleme mit ihrer Auftragslage, Liquidität oder den Finanzierungen (z.B. Dispo fast ausgeschöpft) hatten, haben oder noch haben werden die Sondervorauszahlung mit einer einfachen Berichtigung (0 € eintragen) zurückholen.

Es finden hier keinerlei Überprüfungen bei den Finanzämtern statt. Das wird aber vielen dann spätestens am 10. Februar 2021, wenn dann nicht mehr nur der Differenzbetrag der Sondervorauszahlung eines jeden Jahres im Raum steht, Probleme bereiten. Was die Finanzämter dieses Jahr an steuerlichen Nebenleistungen liegen lassen, holen sie sich nächstes Jahr doppelt und dreifach. Aufgeschoben ist nicht weggezaubert.

Herzlichst,

Ashitaka

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