Widerspruch mit Aussetzung der Vollziehung
Hallo Mephistopheles,
typischerweise widerspricht man einem Steuerbescheid und bittet um Aussetzung der Vollziehung. Sollte die Finanzverwaltung die Order bekommen, dieser Aussetzung grundsätzlich weniger zuzustimmen (was im Ermessen der Finanzverwaltung liegt), dann hat der Steuerpflichtige ein Problem. Dann muß der Steuerpflichtige schon mit sehr guten Sachargumenten kommen, um die Aussetzung der Vollziehung durchzubekommen.
Ansonsten wird vollstreckt (Kontenpfändung, etc.), auch wenn noch kein Gerichtsverfahren eröffnet wurde.
Gruß Dieter