Es gibt keinen Erlass, es handelt sich um Stundung / Vollstreckungsaufschub

Ashitaka, Samstag, 04.04.2020, 10:58 (vor 1476 Tagen) @ Linder1475 Views

Hallo Linder,

Welches Gesetz ermöglicht es diesem "Staat" einen aufgrund Steuerverzicht nicht bezahlten Betrag im Nachgang wieder einzufordern?

Es handelt sich um keinen Steuerverzicht. Das BMF-Schreiben gibt lediglich Anweisung, dass die Voraussetzungen für Anträge auf Stundungs- und Vollstreckungsaufschub nicht wie gewohnt tiefgreifender geprüft werden. Und bei den Corona-Hilfen stimmt jeder mit Antrag zu, dass das örtlich zuständige Finanzamt die Voraussetzungen im Nachgang überprüfen wird.

Bzw. stand in irgendeinem Schrieb, dass es sich hier lediglich um eine Stundung, nicht um ein Erlassen der Steuerschuld handelt?

Ein Erlass wurde nirgends reregelt. Der "Schrieb" der alles regelt ist das BMF-Schreiben vom 19.03.2020.

Es scheint so zu sein wie Mephistopheles bereits richtig erwähnte (Sprengung der EU). Dem Staat entgehen nicht nur Steuereinnahmen aufgrund der heruntergefahrenen Wirtschaft an sich, sondern auch durch Aussetzung der Steuervorauszahlungen. Den korrupten Institutionen wird der Nährboden entzogen, sie kommen nicht mehr an ausreichend viel Geld heran.

Keine Ahnung was für einen Steuerschaden du dir vorstellst, aber das Aufkommen ist über alle Steuerarten und noch bevorstehenden Monate des Wirtschafts-/Kalenderjahres nicht im geringsten in Gefahr. "Ausreichend viel Geld" hat es noch nie gegeben, weshalb sich Staaten immer verschulden müssen. Wo ist das Problem?

Im Umkehrschluß heißt das, Behörden wie Finanzämter unterstehen nicht mehr, oder nur noch bedingt, der Regierung. Heureka!

Kopfschütteln. Zuviel KENFM oder MMNews konsumiert?

Herzlichst,

Ashitaka

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