Darauf hat doch Leutnant Dino schon hingewiesen

Mephistopheles, Samstag, 04.04.2020, 10:55 (vor 1455 Tagen) @ nereus1795 Views

Hallo Neigeschmeckter!

Diese geschenkte Hilfe wird selbstverständlich bei der Einkommensteuer 2020 berücksichtigt werden. Darauf hatte @Greenhoop schon verwiesen.
Das Finanzministerium mag sicher etwas deppert erscheinen, dürfte es im Ernstfall aber nicht sein.

"Das ist ein Geschenk an diejenigen Unternehmer, die niemals Steuern bezahlt haben und auch in Zukunft niemals Steuern bezahlen werden." Als überzeugter Sozialist ist er natürlich wie jeder Sozialist ein ganz braver Systemling und hat immer brav seine Steuern bezahlt. Jetzt stinkt es ihm und der wahrhaftig sozialistische Neid kommt auf: Mammi, Mammi, warum kriegt der auch ein Guzle, obwohl der nicht brav war und ich immer brav war!

https://das-maennermagazin.com/mediathek/maennermagazin-tv-folge-59-mein-kommentar-zur-...

Aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten ist es unmöglich jeden Antragsteller genau zu überprüfen, ob echter Bedarf vor liegt oder nicht.
Man mußte nur den zu erwartenden Einnahmeausfall angeben mit einer kurzen Begründung.
Daher war jeder Kleinunternehmer berechtigt diesen Antrag zu stellen, außer er befand sich schon zuvor in einem Insolvenzverfahren.
Unter diesem Aspekt hat die Regierung diesmal etwas in aller Schnelle auf die Bühne gezaubert, wofür es ansonsten ewig gedauert hätte.

Und bei der ganzen Geschichte muß man Folgendes berücksichtigen.
Für die Arbeiter und Angestellten mag das geschenkte Geld wie ein warmer Regen anmuten, den sie selbst nicht erhalten.
Dazu gehört jedoch der nicht ganz unwichtige Hinweis, daß die Selbständigen aufgrund ihrer schieren Existenz Umssatzsteuer generieren, die dem Staat in Milliardenhöhe jährlich zufließt.
Wenn also der Kleinunternehmer aktuell 5 bis 9.000 € geschenkt bekommt (siehe Anrechnung EKSt. weiter oben), dann ist das nur recht und billig, weil ein Vielfaches dieser Summe schon Jahre zuvor an den Staat abgeführt werden mußte.
Diese ganze Kohle wäre nie "entstanden", wenn alle diese Selbständigen als Angestellte, Lohnempfänger oder Beamte tätig gewesen wären.

Was mich wundert, wie schnell @Greenhoop seine Kohle bekommen hat.
Ich habe am Abend des 23.03. meinen Antrag gestellt - also vor 12 Tagen - und habe immer noch nichts erhalten.

Bist du etwa auch ein braver Sozialist? [[zwinker]] [[top]]

Falls hier weitere Thüringer Kleinunternehmer mitlesen, wäre ich dankbar über diesbezügliche Infos.

Da ich längere Wartezeit einkalkuliert hatte, habe ich vorgesorgt und aus meinen Rücklagen etwas Liquidität "erzeugt". Ohne diese private Maßnahme hätte ich jetzt wahrscheinlich schon 10 Mahnungen auf dem Schreibtisch.

Hattu nicht. Die anderen schreiben ihre Gläubiger gerade an - vor sie eine Mahnung erreicht! -. und verweisen auf die schwierige wirtschaftliche Situation und bitten um Stundung.

1. Die Gläubiger stimmen zähneknirschend zu
2. Best case! Der Gläubiger bittet darum, einen Teilbetrag zu überweisen. Das sollte man umgehend tun. Die Geschäftsbeziehungen können ungetrübt fortgesetzt werden.
3. Worst case: Man stellt die Zahlungen ein ohne den Gläubiger davon in Kenntnis zu setzen. Damit ist das Vertrauen zerstört. Das wird sich rächen.

mfG
nereus

Gruß Mephistopheles


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