Erbbaurecht
Ich habe das Erbbaurecht nur als Beweis dafür herangezogen, dass es eine rechtliche Trennung von Boden und Gebäude bereits gibt, also grundsätzlich möglich ist.
Du und Andudu und Dieter überlesen neben anderem den wichtigsten Satz:
"Zentral muss sein, dass jeder Bürger der Kommune für sich und seine Familie das Anrecht hat, ein Grundstück auf eine längere Zeit zur Verfügung gestellt zu bekommen, auf dem er ein Haus- oder Wohneigentum erstellen oder erwerben kann."
Also nicht nur 42 %.
Solange er lebt, kann jedem das Grundstück, auf dem sein Haus steht, also nicht einfach entzogen werden. So wie jeder Mensch ein Recht auf Luft zum Atmen hat, so muss er auch ein Anrecht auf ein Stück Erde haben, auf dem er sich eine Hütte oder Wohnung bauen oder erwerben kann.
Ist das so schwer in seiner Berechtigung zu empfinden?
Und der Boden muss, da er keine menschliche Ware ist, so wie die Luft auch nicht, dem Verkauf und Kauf, wodurch das Bauen auch ungeheuer verteuert wird und ungerechtfertigte Gewinne gemacht werden, entzogen werden. Er wird von der Kommune zur Verfügung gestellt.
Es geht hier ums Prinzip. Über Einzelheiten müssen sich die Bürger einer Kommune, bzw. Gemeinderäte verständigen.
Vielleicht müsst Ihr den Artikel in aller Ruhe und ohne alte Vorurteile noch einmal langsam lesen und durchdenken.