Keine Lösung
Das ist noch die große Frage, ob das eine Bürokratiezunahme bedeuten würde, da die Grundbucheintragungen in der bisherigen Form wegfielen und die Eintragung der Verpachtungsverhältnisse übernommen werden könnten.
Abgesehen davon, ist es doch verwunderlich, dass eine Juristin sich an vermeintlichen Verwaltungsschwierigkeiten, also sekundären Folgen, aufhält und das primäre grundsätzliche Gerechtigskeitsproblem in Kauf nimmt.