Trennen
Wie ich geschrieben habe, gibt es die Trennung von Boden und Gebäude im Erbbaurecht bereits.
https://www.drklein.de/erbbaurecht.html
Die getrennte Behandlung ist also möglich.
Der Staat kann sich daran nicht bereichern. Eigentümer wird die Kommune, also die Gesamzheit aller ihrer Bürger. Und die Rechte der Kommune können gesetzlich genau beschränkt und festgelegt werden.