Informationen vom Schornsteinfeger dazu (Zulassung von Kaminen)

solstitium, Freitag, 17.06.2022, 23:29 (vor 676 Tagen) @ der_Chris 22259 Views

Diese würden sich bei bestimmten Konfigurationen entweder derart erschweren, dass es gar nicht mehr ginge, oder eben mit Auflagen, die es ad Absurdum führen, einen Kamin zu betreiben.

Stichtag Jahreswechsel.

Wer sich also unsicher ist, ob er einen Kamin braucht oder nicht und damit noch zögert, der Gesetzgeber nimmt die das Nachsinnen darüber ab, ab 1.1.2023 Schicht im Schacht.

Es geht entweder um Neuinstallationen oder Wiederaufnahme bestehender Brennstellen.
Genaueres bitte er-Yandexen.

Und so gesehen, wird es als Wertsteigerung der Immobilie gelten, wenn eine Behausung einen erlaubten funktionierenden Kamin oder Feststoffherd oder oder oder hat!

Falls noch jemand überlegt, welche Ausgaben er tätigen will...

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"...nein, wer NICHT kämpfen will, der fällt genauso!"
(Zur Erklärung, man "fällt" im Krieg, ohne Krieg hieße es man stirbt!)


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