Die Zulassungsverordnung der Ärzte
sieht das anders: "vollzeitigen vertragsärztlichen Tätigkeit mindestens 25 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden für gesetzlich Versicherte"
Eine Differenzierung / Ausgrenzung von Patientengruppen ist da nicht vorgesehen, ich halte das Schreiben des Vorsitzenden und Stellvertreters schlicht für rechtswidrig.
Der Kassenarzt hat das Risiko wie er sein Geld verdient, wie er Miete und Mitarbeiter bezahlt etc. die Knebelungen durch Kassen und Gesetzgeber sind immens. Die Kassen wissen ganz genau, warum sie immer von Pflichten reden, aber auf keinen Fall den Sicherstellungsauftrages übernehmen.