Der Arbeitgeber darf fragen und man darf antworten

Socke ⌂, Donnerstag, 19.08.2021, 20:24 (vor 953 Tagen) @ BerndBorchert2641 Views

Das ist eine ähnliche Frage wie nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit, Parteimitgliedschaft, Kinderwunsch, Schwangerschaft etc.
D.h. der Arbeitgeber darf fragen und man darf antworten und dabei Flunkern.
Und wenn die Antwort ein "Ja" ist, hat der AG gar keine weitere Handhabe, das irgendwie zu verifizieren. Also was nun?

Ich stelle nur fest, dass sich der hier angesprochene Arbeitnehmer im Grunde sehr unklug verhalten hat, denn eine anderslautende Antwort hätte der AG eben nicht überprüfen können.
Auch das Argument, bei einer etwaigen Erkrankung erfährt es der AG dann doch zählt nicht, weil
a) auf einer Krankschreibung nicht die Erkrankung steht und
b) es zunehmend "Impfdurchbrüche" gibt (z.B. Delta- und folgende Varianten), die für den AG eben keine Rückschlüsse auf das Vorhandensein einer Impfung geben, sollte er doch von der Art der Erkrankung erfahren. Dann kann man immer noch sagen, die Impfung hat leider versagt.

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