Rechtslage

Naclador, Göttingen, Donnerstag, 19.08.2021, 06:36 (vor 979 Tagen) @ BerndBorchert3578 Views

Moin Bernd,

ich bin kein Jurist, aber nach allem was ich in Erfahrung bringen konnte hat der Arbeitgeber Stand jetzt keine Rechtsgrundlage, den Impfstatus eines Angestellten zu erfragen. Fragt er dennoch, hat er keinen Anspruch auf wahrheitsgemäße Auskunft.

Dies lässt sich auch nicht aufgrund einer Verordnung ändern, sondern dafür bräuchte es ein Gesetz.

Ich vermute, Dein Freund hätte vor dem Arbeitsgericht gute Chancen, aber man kann sich vorstellen wie sich das auf das Verhältnis zum Chef auswirken würde. Wenn die Versetzung keine zu schlimme Zumutung darstellt, würde ich vielleicht lieber die Füße stillhalten und mich ggf. nach einem neuen Arbeitgeber umsehen.

Viele Grüße,
Naclador

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"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson


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