Rechtsprechung noch nicht existent bzw. uneinheitlich

Manuel H., Mittwoch, 18.08.2021, 21:22 (vor 981 Tagen) @ BerndBorchert3883 Views

Es gilt der Datenschutz, insofern darf man die Beantwortung verweigern.
Sie falsch zu beantworten wie es Schwangeren möglich ist, ist riskant, da bei einer nachgewiesenen Ansteckung Regress droht. Da gibt es aber noch keine Fälle, die entschieden wurden.

Denn es gilt auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der muß alles tun, um seine Arbeitnehmer vor Infektionen zu schützen.

Eine Versetzung wegen fehlender Auskunft oder wegen fehlender Impfung muss begründet werden. Das ist noch juristisches Neuland. Üblicherweise wird dann, um sich Diskussionen zu ersparen, wegen allgemeiner betrieblicher Gründe versetzt. Das wiederum ist möglich, weil es üblicherweise im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Eine Entlassung wegen fehlender Impfung ist bislang nicht möglich. Den Prozeß wird der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht gewinnen, der Arbeitgeber wird dann das Vertrauensverhältnis als zerrüttet erklären und anbieten, den Arbeitsvertrag aufzuheben. Job ist dann trotzdem weg.

Trotz Arbeitsschutz, Gewerkschaften, Betriebsrat blahblah ist der Arbeitnehmerschutz in der Privatwirtschaft nicht jobsichernd gegeben. Man kann diese Gesetze nur nutzen, um das Einkommen ein paar Monate länger zu haben und um die Abfindung in die Höhe zu treiben.

Die Gewerkschaften und wohl die meisten Betriebsräte sind sowieso alles Impfbefürworter, da ist also keine Hilfe zu erwarten.

Wir hatten das doch alles schon mal mit Aids-Infizierten. Darf man einen aids-infizierten Koch noch in der Küche Salate zubereiten lassen? Wie schützt man seine Gäste und das Personal vor dem Infizierten?
Ist man zur Aufklärung (=Warnung) der Kollegen des Kochs/Barkeepers verpflichtet? Gegenüber den Gästen?
Muss man den Koch zum Einstampfen der Kartoffelschalen in den Abfalleimer in den Keller versetzen?

Man hatte sich seinerzeit zur Förderung der Agenda der Verschwulung unserer Gesellschaft entschieden, die Ansteckungsgefahr auf Blut zu Blut Kontakte zu beschränken. Damit war Quarantäne schon mal weg. In Branchen, in denen sich häufig verletzt wird (Gastronomie, Fleischerhandwerk usw.), war das aber "irgendwie" ein Thema.

Ich hatte mich seinerzeit als Chef zu folgendem entschieden:

Ich habe die vermutete Ansteckung des Kochs (schwuler Lebensgefährte starb überraschend und unerklärt an Lungenentzündung) und die tatsächliche Erkrankung des Barkeepers dem Personal und den Gästen verschwiegen und den beiden angeraten, erstens Stillschweigen zu bewahren und zweitens Sex nur mit Kondom zu machen. Der Barkeeper war Fotomodell und der Schwarm aller jungen Kellnerinnen. Da der Barkeeper schwul war, war es nicht gefährlich für die jungen Kellnerinnen. Er zog drei Monate später nach Paris und verstarb dort an Aids mit 23 Jahren.

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Deutschland das neue Troja?
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