Dafür gibt es einen Arbeitsvertrag
Wenn darin Auslandseinsätze genannt werden, oder der Arbeitgeber mir mitteilt, das wäre künftig in meinem Aufgabenbereich, dann werde ich wohl auskunftspflichtig sein. Bei der Putzkolonne oder einem Lageristen können sie damit wohl nicht kommen. Oder werden solche Leute mal schnell zum Noteinsatz nach Timbuktu geschickt?
Grüße