Dafür gibt es einen Arbeitsvertrag

FOX-NEWS, fair and balanced, Freitag, 20.08.2021, 12:26 (vor 978 Tagen) @ Mephistopheles2059 Views

Wenn darin Auslandseinsätze genannt werden, oder der Arbeitgeber mir mitteilt, das wäre künftig in meinem Aufgabenbereich, dann werde ich wohl auskunftspflichtig sein. Bei der Putzkolonne oder einem Lageristen können sie damit wohl nicht kommen. Oder werden solche Leute mal schnell zum Noteinsatz nach Timbuktu geschickt?

Grüße

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Läuft in Deutschland ...


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