Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber muss nach sogenannter Covid-Impfung fragen!

Konstantin ⌂, Waldhessen, Mittwoch, 18.08.2021, 22:00 (vor 953 Tagen) @ BerndBorchert4658 Views

Wenn ein Arbeitnehmer sich freiwillig auf eine angebliche Covid-Impfung einläßt (vielleicht im Tausch gegen eine Bratwurst) wird er Teilnehmer an einem mangelhaften, medizinisches Experiment.

Dies beinhaltet mögliche Nebenwirkungen über Arbeitsunfähigkeit, Beeinträchtigung anderer Mitarbeiter und Kunden, Ansteckung und Kontamination mit unbekannten (weil experimentellen) Substanzen an Mitarbeiter und Kunden, Schwindelanfällen beim Bedienen von Maschinen und Fahrzeugen bis hin zu plötzlicher Ohnmacht oder plötzlichem Tod (mit eventuellen Folgeschäden Dritter je nach Situation beim Todeszeítpunkt).

Da die Hersteller der angeblichen Impfung von jeglicher Haftung ausgenommen sind bleibt die Haftung beim Teilnehmer des Experimentes, bzw. dessen Arbeitgeber.

Wenn ich Arbeitgeber wäre, dann würde ich Teilnehmer an einem medizinischen Experiment
1. nicht neu anstellen
2. nicht mit Kunden in Kontakt kommen lassen
3. nicht mit Mitarbeitern in Kontakt kommen lassen
4. ernsthaft prüfen lassen ob man den Arbeitsvertrag wegen dieser Selbst- und Fremdgefährdung fristlos und ohne Entschädigung kündigen kann
5. auf jeden Fall sofort eine vollumfängliche Haftungsübernahme des Mitarbeiters unterzeichnen lassen für alle Situationen, die nur im Entferntesten mit einer Nebenwirkung zu tun haben könnten.

Wegen der Haftungsproblematik muss meines Erachtens der Arbeitgeber nach dieser sogenannten Impfung fragen und Maßnahmen ergreifen SOFERN 'geimpft'!

Dies ist meine Ansicht eines juristischen Laien.

Viele Grüße
Konstantin

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