Es kommt nicht auf den Job an, sondern darauf, dass der Arbeitgeber mit dem Job individuell begründet, warum er nach der Impfung fragt

Mephistopheles, Freitag, 20.08.2021, 09:56 (vor 980 Tagen) @ FOX-NEWS2133 Views

Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, welcher den Unterschied ausmacht zwischem einem Rechtsstaat und einem Zwangsstaat.

Alle Anfragen, die diese individuelle(!) Begründung nicht enthalten, sind ein ungerechtfertigter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und müssen somit nicht beantwortet werden.
Wenn keine Verpflichtung zur Beantwortung besteht, dann besteht konsequenterweise auch keine Verpflichtung, die Frage wahrhheitsgemäß zu beantworten. Alle betrieblichen Folgen daraus, z.B., dass ein geplanter Auslandseinsatz nicht stattfinden kann, weil der Arbeitnehmer die Frage aufgrund der fehlenden individuellen Begründung falsch beantwortet hat, hat sich der Arbeitgeber nach meinem Rechtsstaatsverständnis selbst zuzurechnen.

Gruß Mephistopheles


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