gefällt mir, Arbeitgeber sollte Mitarbeiter informieren

Manuel H., Donnerstag, 19.08.2021, 06:55 (vor 973 Tagen) @ Konstantin3125 Views

Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht seinen Mitarbeitern, Kunden und dem Betrieb gegenüber.
Wenn er erfährt, dass sein Gabelstapelfahrer, Maschinenbediener, Pkw-Fahrer sich unbekannte Medikamente einpfeift, die seine Fahrtüchtigkeit vermindern können, hat er die Pflicht, zu reagieren. Das dürfte bei einer Impfung nicht anders sein.

Wenn der Arbeitnehmer ohne zu zögern, unbekannte Pharma-Firmen von jeglicher Haftung befreit, diese also persönlich übernimmt, dürfte es für ihn noch leichter sein, auch dem ihm bekannten Arbeitgeber gegenüber die Haftung zu übernehmen.

Was in den Impf-Toxinen tatsächlich drin ist, wissen wir ja tatsächlich nicht, wie sie kurz-, mittel- und langfristig wirken, wissen sogar die Hersteller nicht.

Ein Rundschreiben -wie von Konstantin vorgeschlagen- an die Mitarbeiter dürfte sinnvoll sein.

Es gab ja Berichte von Frauen, deren Regelblutung deswegen ausgeblieben seien soll, weil ihr Ehemann sich impfen ließ, was für eine Art "Ansteckung" durch die Impf-Toxine spricht.

Gibt es da eigentlich mittlerweile mehr Infos zu?

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Deutschland das neue Troja?
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